Nutzung und Umnutzung von Kirchen

Im Rahmen der pastoralen Entwicklung in den Gemeinschaften der Gemeinden muss unter anderem auch die Frage nach der Nutzung der Kirchengebäude diskutiert werden. Die Durchführung des KIM-Prozesses (Kirchliches Immobilienmanagement) oder die Erstellung eines Pastoralkonzeptes für die GdG machen eine neue Bewertung des Immobilienbestandes notwendig. Um diese komplexe Fragestellung bearbeiten zu können, stehen verschiedene Frageraster zur Verfügung.

  1. Die Thesen zur Nutzung und Umnutzung sollen helfen, grundsätzlich die Fragen nach zukünftig notwendigem Kirchenraum auf GdG-Ebene zu diskutieren.
  2. Die Verfahrensrichtlinien sollen den Ablauf des Verfahrens einer Änderung der Nutzung/Umnutzung der Kirche klären.
  3. Die Kriterien sollen den Verantwortlichen zur Einstufung und Vergleichbarkeit der Kirchen helfen.

Die Unterlagen erhalten Sie beim:

Bischöflichen Generalvikariat
Hauptabteilung 1 – Pastoral / Schule / Bildung
Fachbereich Gemeindearbeit
Klosterplatz 7
52062 Aachen

Simon Harrich (c) Bistum Aachen

Dr. Simon Harrich

Gemeindearbeit / Gemeindeberatung / Muttersprachliche Gemeinden

Bischöfliches Generalvikariat Pastoral in Lebensräumen
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