Wiedereintritt in die katholische Kirche (Rekonziliation)

Vielleicht ist in Ihnen der Wunsch entstanden, wieder in die Kirche aufgenommen zu werden. Sie werden bei der Kirche offene Türen finden, denn ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer wieder kehren Menschen in die volle Gemeinschaft der Kirche zurück. Die Gründe für eine solche Rückkehr sind vielfältig

Wer aus der Kirche ausgetreten ist und wieder eintreten möchte, steht vor folgenden Fragen:

  • Weshalb bin ich damals ausgetreten?
  • Welche Rolle in meinem Leben spielten damals, welche Rolle spielen heute Glaube und Kirche?
  • Was bewegt mich dazu, wieder in die Kirche einzutreten?

Im Gespräch mit Ihnen können Ihre Fragen geklärt werden.

Informationen zum Wiedereintritt

Für die Wiederaufnahme sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Austrittsbescheinigung (Amtsgericht)
  • Taufurkunde bzw. Auszug aus dem Taufregister der Gemeinde, in der Sie getauft wurden (Falls Sie das eine oder andere Dokumente nicht mehr besitzen, sind wir Ihnen gerne behilflich.)

Vor einem Priester und zwei Zeugen, drücken Sie mit dem Glaubensbekenntnis Ihren Willen aus, zur Gemeinschaft der katholischen Kirche zu gehören. Der Priester erklärt dann im Namen der Kirche, dass Sie wieder aufgenommen sind. Die nötigen Formalitäten werden von der Glaubensorientierung erledigt.

Über Ihre Aufnahme in die katholische Kirche werden Ihre Wohnortpfarrei, das Bischöfliche Generalvikariat, das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt informiert.