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„Gottesdienstbeauftragte“ - Leiter/-in von Wort-Gottes-Feiern

Verstärkt sind in den letzten Jahren sonn- und feiertägliche Gemeinde- gottesdienste in Form von Wort-Gottes-Feiern eingeführt worden, da nicht mehr regelmäßig Eucharistie gefeiert werden kann.

Zur Gestaltung und Leitung dieser Wort-Gottes-Feiern werden Frauen und Männer aus ihren Gemeinden/GdG vorgeschlagen (Pfarrer und PGR/GdG-Rat) und in regionalen Kursen ausgebildet.

Folgende Gottesdienste können von einem beauftragten Laien geleitet werden:

  • Selbstständige Wort-Gottes-Feiern
  • Horen der Tagzeitenliturgie
  • Kommunionfeiern
  • Eucharistische Andachten
  • Feiern mit Kranken und Sterbenden (Krankenkommunion, Wegzehrung)
  • Bußgottesdienste
  • bestimmte Segnungen
  • bestimmte liturgische Feiern während des Katechumenats
  • die Feier des Begräbnisses.

Um Wort-Gottes-Feiern zu leiten…

  • bedarf es der Zustimmung von Pfarrer und PGR oder GdG-Rat zu Ausbildung und Dienst
  • ist eine Ausbildung erforderlich, in der Regel auf regionaler Ebene, zuweilen auch in der GdG

Beauftragung

  • durch den Regionaldekan im Namen des Bischofs (den schriftlichen Antrag reicht, nach Zustimmung des PGRs oder GdG-Rates, der zuständige Pfarrer beim entsprechenden Büro der Dekane ein)
  • Gilt für den Bereich, der in der schriftlichen Beauftragung benannt ist und nicht davon losgelöst

Ansprechpartner/-innen

  • Pfarrer / Pastoralteam vor Ort
  • Regionale/r Ansprechpartner/in