Prävention sexualisierter Gewalt

Gemäß der für alle deutschen Bistümer relevanten Präventionsordnung (PrävO) sind alle haupt- und nebenberuflichen sowie auch die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirch­licher Kinder- und Jugendarbeit, die intensiven Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, verpflichtet an Präventionsschulungen teilzunehmen (§9 PrävO).
Fünf Jahre nach Absolvierung der Grundschulungen findet eine ebenfalls verpflichtende Vertie­fungsveranstaltung statt.
Ausführliche Informationen rund um das Thema „Prävention sexualisierter Gewalt" sind zu finden unter www.praevention-bistum-aachen.de.

Der diözesane Fachbereich Kirchliche Jugendarbeit bietet im Rahmen des Berufseinführungs­jahres (BEJ) für Einsteiger in das Berufsfeld der Jugendarbeit im September jedes Jah­res eine 12-stündige Präventionsschulung in Kooperation mit dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) - Diözesanverband Aachen an.

Zusätzlich dazu wird ebenfalls für Teilnehmer des BEJ und für alle weiteren interessierten pädago­gi­schen Mitarbeiter zur Auffrischung einmal jährlich eine halbtägige „KICK 8a-Schulung" zur Umsetzung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII angeboten. Diese Fortbildung findet immer im März statt.

Die Präventionsschulungen werden von qualifizierten Fachreferenten geleitet und zertifiziert. Eine Anmeldung hierfür ist erforderlich. 

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Ansprechpartnerin

Ricarda Polnik (c) Bistum Aachen

Ricarda Polnik

Kirchliche Jugendarbeit / Aus- und Fortbildung / Jugendbeauftragteneinsatz