Kirchliche Orte

"Das zentrale Lebensprinzip der GdG besteht darin, dass sich die vielen verschiedenen katholischen Partner/innen der Kirche am Ort gegenseitig Anteil an ihrem Reichtum gewähren und sich wechselseitig in ihrem Mangel stützen." (GdG-Leitlinien, S. 18)

Solche "kirchlichen Orte" in der GdG sind vor allem:

  • Pfarreien mit ihren territorialen Gemeinden
  • Krankenhaus-, Psychiatrie- und Altenheimseelsorge
  • Kindertagesstätten und Offene Jugendeinrichtungen
  • Schulen in katholischer Trägerschaft und katholische Bekenntnisschulen
  • Klöster und Ordensgemeinschaften
  • Einrichtungen und Dienste der Regionalen Caritasverbände und ihrer Fachverbände
  • Kirchliche Jugend- und Erwachsenenverbände
  • Initiativen im Kontext des bistümlichen Schwerpunktes „Kirche und Arbeiterschaft"
  • Gemeinden der Katholiken anderer Muttersprache
  • Personalgemeinden
Kirchliche Orte (c) Bistum Aachen