Die Zustiftung

Erbe, Vererben, Stiften

Sie haben die Wahl - Ihr gutes Recht

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, am Ende Ihrer Lebenszeit für Menschen, die Ihnen nahe stehen, vorzusorgen und zu bestimmen, wer Sie einmal beerbt.

  • Sie können auf die gesetzliche Erbfolge vertrauen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt wird. Mit ihr ist festgelegt, welche Ihrer nächsten (Bluts-)Verwandten Sie in welcher Reihenfolge beerben.
  • Die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge reichen Ihnen nicht aus? Sie möchten andere Menschen oder Institutionen bedenken. Dann errichten Sie ein Testament. Testamente setzen die gesetzliche Erbfolge weitestgehend außer Kraft.
  • Gleiches können Sie auch mit einem Erbvertrag erreichen, der allerdings vom Erblasser (Partner) nicht mehr einseitig widerrufbar ist.