Die Steuervorteile

Die Steuervorteile

Das Stiftungsforum Kirche im Bistum Aachen ist gemeinnützig im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung, sodass Zuwendungen (Spenden) insgesamt bis zu 20 v. H. des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben bei Ihrer Steuererklärung abgezogen werden können.

Spenden in den Vermögensstock der Stiftung können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro abgezogen werden. Dieser besondere Abzugsbetrag bezieht sich auf den gesamten Zehnjahreszeitraum und kann der Höhe nach innerhalb dieses Zeitraumes nur einmal in Anspruch genommen werden.

Über Ihre persönlichen Möglichkeiten, insbesondere bei Körperschaften, fragen Sie Ihren Steuerberater.

Wenn Sie geerbt haben, können Sie innerhalb von 24 Monaten, nachdem Sie Ihr Erbe angetreten haben, bereits gezahlte Erbschaftssteuer vom Finanzamt zurückfordern. Bedingung: Sie bringen Geld aus Ihrem Erbe in eine Stiftung ein. Darüber hinaus dürfen Sie für diesen Betrag noch nicht die Möglichkeit zum Spendenabzug genutzt haben.

Für Zustiftungen und Treuhandstiftungen, die Sie in einem Testament verfügen, zahlen die Stiftungen keine Erbschaftssteuer. Ihre Zuwendung fließt zu 100% in die Arbeit der Stiftungen.