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Die Treuhandstiftung

Sofern Sie eine Wertvolle Zukunft oder andere kirchliche Zwecke ganz besonders fördern möchten, können Sie unter dem Dach der vier bischöflichen Stiftungen oder unter dem Dach des Stiftungsforums eine Treuhandstiftung einrichten. In diesem Fall ist die jeweilige Stiftung oder das Stiftungsforum Treuhänder Ihrer Stiftung. Die Treuhandstiftung kann Ihren Namen tragen oder den eines Menschen, dem Sie ein Denkmal setzen möchten.

Um eine Treuhandstiftung zu gründen, brauchen Sie eine Stiftungssatzung, in der der Zweck Ihrer Stiftung beschrieben ist. Dabei ist es wichtig, dass der von Ihnen gewählte Zweck auch langfristig verfolgt werden kann. Darüber hinaus sollte er im Einklang mit den Satzungszwecken der bischöflichen Stiftungen und den christlichen Lehren der katholischen Kirche stehen.

Sie übertragen das Stiftungsvermögen mit einem so genannten Treuhandvertrag auf die Treuhänderin. Ihr Stiftungsvermögen wird gesondert verwaltet. Eine eigene Buchführung sichert Ihnen Transparenz und Sicherheit.

Auch für Treuhandstiftungen gilt: Je mehr Stiftungsvermögen, desto besser und wirkungsvoller kann der Zweck Ihrer Treuhandstiftung verfolgt werden. Deshalb eignet sich eine Treuhandstiftung für Menschen, die mindestens 25.000 Euro investieren möchten. Darüber hin aus sollten Sie bereit sein, Ihre Stiftung mit weiteren Mitteln auszustatten. Dies kann zu Lebzeiten geschehen oder mit einer testamentarischen Verfügung. Ein gemeinsames Ziel verbindet: Engagieren Sie sich aktiv für Ihre Stiftung.

Sprechen Sie Angehörige, Freunde, Geschäftspartner, Gemeindemitglieder oder Nachbarn an. Je schneller sich Ihr Stiftungsvermögen vermehrt, desto schneller und desto wirkungsvoller können Sie Ihr Ziel fördern auf dem Weg in eine Wertvolle Zukunft. An einem Strang ziehen macht Spaß, bringt Erfolg und neue soziale Kontakte im persönlichen Umfeld.

Sofern Sie eine Treuhandstiftung erst mit einer testamentarischen Verfügung gründen möchten, achten Sie bitte darauf, den Zweck und die Satzung Ihrer Stiftung eindeutig zu formulieren. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Fachmann beraten zu lassen.

Die Zustiftung

Die Basis jeder Stiftung ist das Stiftungsvermögen. Das Vermögen einer Stiftung bleibt auf Dauer und zu 100 Prozent erhalten. Es werden nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen genutzt, um zum Beispiel ein Altarbild zu restaurieren, bischöfliche Schulen zu fördern oder eine Jugendeinrichtung in Ihrer Pfarrei zu unterstützen. Damit die Stiftungszwecke der Stiftungen mit möglichst hohen Erträgen gefördert werden können, ist es notwendig, möglichst schnell ein großes Stiftungsvermögen aufzubauen.

Eine einfache Möglichkeit, dazu beizutragen, ist die Zustiftung. Mit einer Zustiftung ab 1.000 Euro in das Stiftungsvermögen stärken Sie die bischöflichen Stiftungen oder das Stiftungsforum. Anders als eine Spende, die nur einmal ausgegeben werden kann, erhöht die Zustiftung das Stiftungsvermögen und damit den Ertrag. Sie wirkt zehnfach, hundertfach
und über Generationen hinweg für eine Wertvolle Zukunft. Denn es werden nur ihre Zinserträge für eine Wertvolle Zukunft verwendet.

Für eine Zustiftung erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung, die Sie mit Ihrer Steuererklärung dem Finanzamt vorlegen können. Wichtig ist, dass Sie bei einer Zustiftung auf Ihrer Überweisung als Verwendungszweck „Zustiftung“ angeben.

Sie haben auch die Möglichkeit, in Ihrem letzten Willen zu verfügen, dass Sie einen bestimmten Betrag, eine Immobilie, den Wert einer Lebensversicherung oder Ihren gesamten Nachlass in eine der bischöflichen Stiftungen im Bistum Aachen zustiften.

Spenden

Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Stiftungen Geld zu spenden. Spenden fließen nicht in das Stiftungsvermögen. Sie werden zeitnah verwendet. Für Ihre Spende erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung, die Sie mit Ihrer Steuererklärung dem Finanzamt vorlegen können.

Der Stiftungsfonds

Die Errichtung eines Stiftungsfonds bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren ganz persönlichen Stiftungszweck dauerhaft zu fördern.

Sie können bei uns einen Stiftungsfonds ab 25.000,00 Euro errichten. Der von Ihnen bestimmte Stiftungszweck sollte mit den Stiftungszwecken einer der bischöflichen Stiftungen korrespondieren.

Wir garantieren Ihnen eine transparente und sichere Verwaltung des Vermögens und beraten Sie bei der Verwirklichkeit Ihres Engagements.

Die Steuervorteile

Das Stiftungsforum Kirche im Bistum Aachen ist gemeinnützig im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung, sodass Zuwendungen (Spenden) insgesamt bis zu 20 v. H. des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben bei Ihrer Steuererklärung abgezogen werden können.

Spenden in den Vermögensstock der Stiftung können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro abgezogen werden. Dieser besondere Abzugsbetrag bezieht sich auf den gesamten Zehnjahreszeitraum und kann der Höhe nach innerhalb dieses Zeitraumes nur einmal in Anspruch genommen werden.

Über Ihre persönlichen Möglichkeiten, insbesondere bei Körperschaften, fragen Sie Ihren Steuerberater.

Wenn Sie geerbt haben, können Sie innerhalb von 24 Monaten, nachdem Sie Ihr Erbe angetreten haben, bereits gezahlte Erbschaftssteuer vom Finanzamt zurückfordern. Bedingung: Sie bringen Geld aus Ihrem Erbe in eine Stiftung ein. Darüber hinaus dürfen Sie für diesen Betrag noch nicht die Möglichkeit zum Spendenabzug genutzt haben.

Für Zustiftungen und Treuhandstiftungen, die Sie in einem Testament verfügen, zahlen die Stiftungen keine Erbschaftssteuer. Ihre Zuwendung fließt zu 100% in die Arbeit der Stiftungen.