Beerdigungen in Zeiten von Corona

Teilnehmerzahl auf maximal bis zu 20 Personen bei Einhaltung eines Schutzabstandes von je 1,5 Metern beschränkt

Begräbnis (c) pixabay
Begräbnis
Datum:
Di. 24. März 2020
Von:
Stabsstelle Kommunikation

Generalvikar Dr. Andreas Frick hat die Verfügung vom 17. März zum Thema "Beerdigungen" konkretisiert.

„Beerdigungen finden weiterhin statt, jedoch ohne Trauerfeier in Kirche oder Trauerhalle. Diese kann später nachgeholt werden. Der Kreis der Anwesenden bei Beerdigungen ist möglichst klein zu halten“ wird dahingehend konkretisiert, dass die Teilnehmerzahl auf maximal bis zu 20 Personen bei Einhaltung eines Schutzabstandes von je 1,5 Metern beschränkt wird. 

Diese Verfügung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und gilt bis zum 19. April 2020.