Neues von 'Heute bei Dir'

Pastorale Räume

'Heute bei Dir' (c) Bistum Aachen
'Heute bei Dir'
Datum:
Fr. 24. Nov. 2023
Von:
Paul-Joachim Schmülling
In den vergangenen Nachricht zum 'Heute-bei-Dir' Prozess habe ich auf die aktuellen Entwicklungen hingewiesen. Inzwischen haben zwei Sitzungen des GdG-Rates und eine gemeinsame Sitzung des GdG-Rates mit den stellv. Vorsitzenden der Kirchenvorstände mit dem Regionalteam der Region Eifel stattgefunden.
Inzwischen liegen auch entsprechende Regelungen vor. Fast alle bisherigen GdGen haben sich dazu entschieden, zukünftig als Pastoraler Raum zusammenzu arbeiten. 
Hier eine Zusammenfassung aus dem Newsletter des Bistum:
 
Pastorale Räume gehen an den Start.
Fahrplan bis 2027 und Beratung in den Gremien.
Nach intensiven Beratungen in den Gemeinschaften der Gemeinden und den Kirchengemeinden von Januar bis September wurden im Oktober 2023 die Empfehlungen der Regionalpastoralräte zur Bildung von insgesamt 44 Pastoralen Räumen als zukünftige territoriale Grundstruktur im Bistum Aachen veröffentlicht. Auf dieser Grundlage steht nun die Beratung dieser Empfehlungen im Priesterrat, dem Diözesanpastoralrat sowie dem Diözesanrat der Katholik*Innen an, mit dem Ziel, zum 1. Januar 2024 die Pastoralen Räume per Dekret territorial zu umschreiben und einen Zeitplan zur Errichtung festzulegen.
Über entsprechende Rechtsträger (eine Kirchengemeinde KdöR oder in begründeten Fällen max. drei Kirchengemeinden KdöR mit einem Kirchengemeindeverband) erhält diese territoriale Grundstruktur dann rechtliche und finanzielle Handlungsfähigkeit.
Die Beratungen zur Zeitschiene der Umsetzung/Errichtung der Pastoralen Räume sehen derzeit folgendes vor:
•         Zum 1. Juli 2024 werden die Pastoralen Räume errichtet, die territorial mit genau einer bisherigen GdG übereinstimmen.
•         Zum 1. Januar 2025 werden die Pastoralen Räume errichtet, die territorial nicht mit genau einer bisherigen GdG übereinstimmen.
Die derzeitigen Pfarreien und Kirchengemeinden bleiben damit am 1. Januar 2024 zunächst unverändert bestehen. Anpassungen sollen nach folgender Zeitschiene erfolgen:
•         Zum 1. Januar 2025 soll die Struktur der Kirchengemeindeverbände von der bisherigen GdG-Struktur (kgv) an die Struktur der 44 Pastoralen Räume angepasst werden. Dies erfordert seitens einzelner Kirchengemeinden den Wechsel des kgv und ggf. die Neugründung einzelner Kirchengemeindeverbände (kgv).
•         Zum 1. Januar 2025, 2026 oder 2027 vereinigen sich die Kirchengemeinden auf Initiative der Kirchenvorstände dann zu ihrer Zielstruktur der Rechtsträger im Pastoralen Raum.
Sofern bis zum 1. Januar 2024 noch kein einheitliches Votum für die Rechtsträgerstruktur, d.h. die Kirchengemeinden in einem Pastoralen Raum vorliegt, werden im Jahr 2024 zunächst weitere moderierte Beratungsprozesse mit den Kirchenvorständen in diesen Pastoralen Räumen durchgeführt, um bis zum 30. Juni 2024 eine Lösung für die Rechtsträgerstruktur zu entwickeln.