In der Regel sind es Christinnen und Christen, die im Gebiet der Pfarrgemeinde oder Gemeinschaft von Gemeinden vor ihrem Tod oder in voran gegangenen Jahren gewohnt haben und deren Angehörige. Für den einzelnen Friedhof ist die jeweilige Friedhofssatzung verbindlich, die meist ökumenisch ausgerichtet ist. Davon abweichende Wünsche müssen im Einzelfall mit den Friedhofsverwaltungen bzw. Kirchenvorständen besprochen werden.