Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) sieht im Engagement für die AfD und andere extremistische Parteien eine kirchenfeindliche Betätigung, die je nach Umstand zur Entlassung aus dem kirchlichen Dienst oder zum Ausschluss von Ehrenämtern führen kann.
Nach Ansicht der DBK bietet die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" dafür eine gute Rechtsgrundlage, wie sie in ihren online veröffentlichten "Erläuterungen zum Umgang mit extremistischen Positionen, die im Widerspruch zu tragenden Grundsätzen der katholischen Kirche stehen"