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FAQ - Vorbereitung

Wer kirchlich heiraten möchte, kann nicht auf ein Traugespräch verzichten. Es ist eine Voraussetzung: Die kirchliche Trauung ist auch ein Rechtsakt, sodass dieses Gespräch dazu dient, die rechtlichen Grundlagen der Eheschließung zu klären und schriftlich festzuhalten. Das geschieht, indem der Traugeistliche mit Ihnen das so genannte „Ehevorbereitungsprotokoll“ ausfüllt.

Dabei werden Sie über das katholische Eheverständnis informiert und es wird geprüft, ob es Hindernisse gibt, die eine katholische Eheschließung unmöglich machen würden. Neben diesen kirchenrechtlich notwendigen Dingen geht es natürlich auch darum, mit dem Traugeistlichen ins Gespräch zu kommen und einander kennenzulernen. Die Hochzeit lässt sich umso persönlicher gestalten, je mehr Sie in diesem Gespräch von sich erzählen möchten. Auch und gerade schwierige Fragen dürfen angesprochen werden, dazu bietet dieses Gespräch den richtigen Raum.

Es besteht keine Verpflichtung, an einem Kurs teilzunehmen. Pfarreien und Regionen laden zu verschiedenen Formaten ein. Sie können bei den „Eheseminaren“, den „Gesprächen für Brautleute“ oder ähnlichem (Dauer: zwischen einem halben und einem ganzen Tag) noch einmal zusätzliche Hilfestellungen für die Gestaltung Ihrer Trauung und Impulse zum religiösen Leben als Paar und Familie erhalten oder dazu auch mit anderen Brautpaaren ins Gespräch kommen. Angebote zu Ehevorbereitungskursen u. ä. bekommen Sie in den Pfarrbüros und auf der Website unter https://www.bistum-aachen.de/kirchlich-heiraten/veranstaltungen/

Das Bistum Aachen hat die Broschüre „Ja. Wir trauen uns! - Auf dem Weg zur kirchlichen Trauung“ herausgegeben. Diese können Sie hier kostenlos im PDF-Format herunterladen oder als Heft bestellen (Druckkostenbeitrag: 3,- €).
Bestelladresse:
Bischöfliches Generalvikariat Aachen
Abt. Kinder / Jugendliche / Erwachsene
Klosterplatz 7, 52062 Aachen
0241-452 541
abt.13@bistum-aachen.de 

Gerade während der hektischen Vorbereitung darf die eigene Beziehung mit all ihren Themen nicht zu kurz kommen. Deshalb ist die App „Ehe.Wir.Heiraten.“ der katholischen Kirche genauso vielseitig wie die Situationen der Hochzeitsvorbereitung. Die App mit ihren vielen interessanten Infos und Impulsen will Sie als Paar unterstützen und begleiten. Sie ist kostenlos für Apple- und Android-Smartphones hier erhältlich: 

Sie sollten Ihre Personalausweise und Ihre Taufscheine mitbringen.

Für katholische Personen werden im Taufregister alle kirchlichen Ereignisse des Lebens festgehalten. Daher wird ein aktueller „Auszug aus dem Taufregister“ (nicht älter als 6 Monate) benötigt, um nachzuweisen, dass Sie kirchlich heiraten dürfen. Wenn dort bereits eine Eheschließung oder ein Kirchenaustritt eingetragen wäre, wäre dies eine Hürde für eine kirchliche Trauung. Das weitere Vorgehen müsste in einem seelsorglichen Gespräch erörtert werden. Der „Auszug aus dem Taufregister“ ist in dem Pfarrbüro erhältlich, wo man getauft wurde.

Auch Christinnen und Christen, die nicht katholisch sind, zum Beispiel evangelische Christinnen und Christen, müssen einen Taufschein bzw. Taufnachweis vorlegen. Zumeist ist er im eigenen Familienstammbuch zu finden. Er kann jedoch auch bei der Kirche bzw. Kirchengemeinde beantragt werden, in der man getauft wurde. Außerdem sollte er bzw. sie einen Ledigennachweis vom Einwohnermeldeamt besorgen.

FAQ - Sakrament

Das Leben ist geprägt von Zeichen und Symbolen. Wichtige Ereignisse und Stationen (Geburt, Einschulung, Schulabschluss, Erwachsenwerden, Heirat, Ende der Berufszeit, Tod) drücken wir Menschen in symbolischen Handlungen, in Riten und Ritualen aus. In der katholischen Kirche sind diese Zeichen die Sakramente, die wichtige Ereignisse mit Gott verbinden. Die Kirche kennt sieben Sakramente: Taufe, Kommunion, Firmung, Buße, Krankensalbung, Priesterweihe und Ehe. In jedem Sakrament feiern Christinnen und Christen die Zusage Gottes: „Ich bin in allen Lebenslagen bei Euch und stehe Euch zur Seite.“ Dafür sagen wir ihm danke.

Wenn Sie einander das Ja-Wort geben, können Sie diese liebende Zuwendung Gottes erfahren; Ihre Bereitschaft zur lebenslangen Liebe und Treue wird im gegenseitigen Anstecken des Eherings als Zeichen sichtbar. Sie ahnen aber zugleich, wie begrenzt und gefährdet jede menschliche Liebe ist. Daher bitten Sie Gott im Sakrament der Ehe um seine Kraft füreinander.

Im Gottesdienst anlässlich einer Trauung danken Brautpaar und alle Mitfeiernden Gott für die Liebe zwischen Mann und Frau, bitten um seinen Segen und Beistand für den gemeinsamen Lebensweg. Im feierlichen Versprechen der Eheleute ist auch Gott gegenwärtig. Die Liebe und Treue der Menschen zueinander ist Zeichen der Liebe und Treue Gottes zu uns Menschen. Das feiern wir im Gottesdienst.

Der Wortlaut des Trauspruches lautet:

(Name der Braut, des Bräutigams), vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine Frau, als meinen Mann.
Ich verspreche dir die Treue in guten und in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet.
Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.
Trage diesen Ring als Zeichen meiner Liebe und Treue im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

FAQ - Gottesdienst

Die Eheschließung findet traditionell innerhalb einer Messfeier statt. Denn die Ehe ist auch ein Abbild des Bundes zwischen Christus und denen, die an ihn glauben. Eben dieser Bund wird in der Eucharistie (Kommunion) in herausragender Weise gefeiert.

Die Eucharistiefeier sieht bestimmte Texte vor, die sich meist nur erschließen, wenn das Brautpaar und die Gäste mit dem Glauben und der Sprache der Kirche schon vertraut sind. Eine kirchliche Trauung ist auch innerhalb einer Wort-Gottes-Feier möglich. Je nachdem, wo Sie mit Ihrem Glauben stehen und wie Sie und Ihre Gäste sich in der Kirche zu Hause fühlen, können Sie überlegen, ob diese Form des Gottesdienstes besser zu Ihnen passt. Eine Trauung in einer Wort-Gottes-Feier ist ebenso gültig, feierlich und wertvoll.

Hier finden Sie den Ablauf einer Trauung innerhalb einer Messfeier (mit Eucharistie, also mit Kommunionfeier) und einer Trauung innerhalb einer Wort-Gottes-Feier.

Wenn Sie unterschiedlichen Kirchen angehören, der katholischen und der evangelischen, spricht man von einer konfessionsverschiedenen oder – viel schöner – von einer konfessionsverbindenden Ehe. Bei der Trauung können die evangelischen Pfarrerinnen und Pfarrer mitwirken, es handelt sich dann um eine „ökumenisch gestaltete Trauung“. Wenn Sie diese Form der Trauung wünschen, ist es wichtig, dass Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit den Kirchengemeinden beider Konfessionen aufnehmen.

Da die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie (Kommunion) nicht möglich ist, empfiehlt es sich, die ökumenisch gestaltete Trauung als Wort-Gottes-Feier zu feiern.

Konfessionsverbindende Paare können aber auch nach katholischem oder nach evangelischem Ritus ohne Beteiligung des jeweils anderen Amtsträgers heiraten.

Wenn nur eine Person katholisch und die andere ungetauft bzw. einer nichtchristlichen Religion zugehörig ist, spricht man von einer religionsverschiedenen Ehe. Eine katholische Trauung ist möglich. Allerdings gibt es hier einige Besonderheiten zu beachten, die im Gespräch mit dem Traugeistlichen thematisiert werden. Bitte nehmen Sie hierzu frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Pfarrbüro oder dem Traugeistlichen auf.

Eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie (Kommunion) ist nicht möglich. Es empfiehlt sich also die Feier der Trauung im Rahmen einer Wort-Gottes-Feier.

In der Broschüre „Ja. Wir trauen uns! Auf dem Weg zur kirchlichen Trauung“, herausgegeben vom Bistum Aachen, sind eine Auswahl an Texten und Liedvorschläge zu finden.

Diese können Sie hier kostenlos im PDF-Format herunterladen oder als Heft bestellen (Druckkostenbeitrag: 3,- €).
Bestelladresse: Bischöfliches Generalvikariat Aachen
Abt. Kinder / Jugendliche / Erwachsene
Klosterplatz 7, 52062 Aachen
0241-452 541
abt.13@bistum-aachen.de 

Zunächst ist Ihr Ortspfarrer für Ihre Trauung zuständig, also der Pfarrer, auf dessen Pfarreigebiet wenigstens einer von Ihnen beiden wohnt. Wenn Sie außerhalb ihrer Wohnortpfarrei heiraten möchten, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt auch zu der Kirchengemeinde Ihrer Wahl auf. Wenn Sie jemand anderes trauen soll als der zuständige Ortspfarrer, dann besprechen Sie bitte mit beiden das weitere Vorgehen.

Falls Sie nicht wissen, zu welcher Pfarrei Sie oder die Kirche, in der Sie heiraten wollen, gehören, gibt es eine entsprechende Suche, die in Kooperation mit dem Bistum Eichstätt angeboten wird. (Sie werden auf eine Internet-Seite des Bistums Eichstätt verlinkt.)

Prinzipiell kann in jedem Kirchenraum eine katholische Trauung stattfinden. Wichtig ist jedoch die frühzeitige Kontaktaufnahme, weil es für jeden Ort individuelle Regelungen gibt. Und egal, in welcher Kirche Sie heiraten wollen: Eine erste Kontaktaufnahme sollte mit Ihrem Ortspfarrer geschehen.

Sie werden von einem katholischen Geistlichen getraut, das ist ein Priester oder Diakon. Genau genommen assistiert der Traugeistliche bei der Trauung, da sich die Eheleute das Sakrament gegenseitig spenden. Die Ehe kommt dadurch zustande, dass beide sie wollen, also durch den sogenannten „Ehekonsens“.

Da die kirchliche Trauung ein öffentlicher Akt ist, muss sie vor Zeuginnen und Zeugen geschlossen werden. Deshalb suchen Sie sich zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen. Es sollten Personen sein, die Ihnen auch über die Hochzeit hinaus mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Das gegenseitige Anstecken der Ringe ist ein äußeres Zeichen dafür, was im Inneren Wirklichkeit wird: Ja, Ringe brauchen Sie. Nicht der Ring ist das Geschenk, sondern Gabe und Annahme der gemeinsamen Lebensplanung. Die Ringe sind bleibende und erinnernde Zeichen für das Versprechen und die Verheißung einer Ehe in Liebe und Treue.

Wichtig ist auch, dass beide, Braut und Bräutigam, einander einen Ring anstecken, denn zur katholischen Eheschließung gehört, dass beide gleichwertig sind.

Nein, dennoch wird gerne eine eigens für diese Trauung gestaltete Hochzeitskerze von den Brautleuten mitgebracht und als Altarkerze verwendet. Wenn Sie eine Hochzeitskerze wünschen, dann wird sie noch nicht beim Einzug in die Kirche angezündet, sondern erst im Lauf des Gottesdienstes.

In früheren Zeiten und in anderen kulturellen Zusammenhängen wurde und wird die Feier der Hochzeit so verstanden, dass der Brautvater seine Tochter der Sorge und der Verantwortung des Bräutigams übergibt. An dieses Verständnis der Eheschließung erinnert der etwa aus Filmen bekannte Einzug der Braut mit ihrem Vater. Die Kirche setzt sich dafür ein, dass die Gleichberechtigung, die Eigenständigkeit und die Verantwortung beider Eheleute ernst genommen werden. Nach diesem Grundsatz wird auch die Feier gestaltet: Braut und Bräutigam kommen beide aus eigenem Willen und schließen die Ehe in Freiheit. Darum ist vorgesehen, dass Sie beide mit dem Traugeistlichen als die gleichberechtigten Personen einziehen, die Sie auch in dem Bund bleiben, den sie durch die Feier schließen. Ihr gemeinsamer Einzug in die Kirche zu Beginn der Feier symbolisiert, dass Sie von nun an Ihre Lebenswege gemeinsam gehen.

Eine Trauung ist ein öffentliches Ereignis, weshalb wie bei anderen Ereignissen fotografiert werden darf. Allerdings handelt es sich beim Kirchenraum um einen sakralen Raum, der mit besonderer Würde zu behandeln ist. Auch die Trauung selbst findet als gottesdienstliche Feier statt, in der sich angemessen verhalten werden sollte. Insofern ist es ratsam, eine Person zum Fotografieren zu beauftragen.

Die Traugeistlichen begrüßen es, wenn diese eine Person sich etwa zehn Minuten vor Beginn der kirchlichen Feier in der Sakristei meldet und kurz abspricht, aus welchen Perspektiven fotografiert werden kann und auf welche Standorte man besser verzichtet. Dann können sich alle anderen auf das Geschehen konzentrieren und sicher durch den Raum bewegen.

Grundsätzlich ist eine Trauung in der katholischen Kirche kostenlos.

Manche Pfarreien haben es so geregelt, dass sie eine kleine Gebühr erheben, um ihren Aufwand zu decken. Über eine Spende freuen sich alle. Alle anderen Kosten hängen von Ihnen als Brautpaar ab: Blumenschmuck, Musik, Kleidung … das können Sie so gestalten, wie Sie es möchten. Es wird nicht gültiger, je teurer es wird.

FAQ - Voraussetzungen

In der Vorbereitung auf Ihre Trauung werden Sie auf die Bedeutung und den Wert der Firmung hingewiesen und gegebenenfalls ermuntert zu prüfen, ob Sie als Erwachsener das Firmsakrament empfangen wollen. Unabhängig davon können Sie aber auch ohne Firmung kirchlich getraut werden. Wenn Sie mehr darüber wissen oder sich tatsächlich gerne firmen lassen möchten, hilft Ihnen die Glaubensorientierung als Einrichtung im Bistum Aachen weiter. Nehmen Sie einfach Kontakt auf:

Bischöfliches Generalvikariat - Glaubensorientierung
Bendelstraße 35
52062 Aachen
0241 47581172
Klaus.Szudra@bistum-aachen.de 

Das Kirchenrecht kennt trennende Ehehindernisse, die eine Person unfähig machen, eine Ehe gültig einzugehen, wie zum Beispiel ein nicht erreichtes Mindestalter, sexuelle Impotenz, eine bestehende Ehe, sakramentale Weihe oder Zugehörigkeit zu einem kirchlichen Orden und Blutsverwandtschaft bis zum vierten Grad.

Die katholische Kirche kennt keine Scheidung. Dennoch kann es Fälle geben, in denen eine kirchliche Trauung möglich ist, auch wenn eine Vorehe besteht. In jedem Einzelfall ist sorgfältig zu prüfen, ob diese Vorehe nach katholischem Verständnis und Kirchenrecht gültig zustande gekommen ist. Die Klärung des Sachverhaltes geschieht auf dem Weg eines kirchenrechtlichen Verfahrens. Ihr erster Ansprechpartner dafür ist Ihr Ortspfarrer.

Seit der Änderung des Personenstandsgesetzes vom 01. Januar 2009 muss in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr verpflichtend der kirchlichen Trauung eine standesamtliche vorausgehen. Paare können also kirchlich verheiratet sein, ohne es nach staatlichem Recht zu sein. Eine kirchliche Trauung ohne eine standesamtliche hat dann entsprechend ausschließlich Auswirkungen für den kirchlichen Bereich. Vor dem Staat gelten die Partner als unverheiratet. Dadurch haben sie auch keinen Anspruch auf die staatsrechtlichen Regelungen für Ehepaare (gesetzliche Unterhaltsansprüche, gemeinsamer Familienname, Rentenansprüche, Steuervorteile, Auskunftserteilung bei ernsthaften Erkrankungen etc.). Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, ohne vorher standesamtlich zu heiraten, müssen sie Ihrem Pfarrer deshalb mit einer Unterschrift bestätigen, dass Ihnen das Fehlen staatsrechtlicher Rechtsfolgen bewusst ist. Dieser bittet dann beim zuständigen Bischof um eine Unbedenklichkeitserklärung.

Seit 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland staatlich heiraten und sind damit heterosexuellen Partnerschaften gleichgestellt. Kirchenrechtlich ist eine sakramentale Eheschließung nur zwischen Mann und Frau möglich. Zurzeit wird in der katholischen Kirche über die Möglichkeit einer Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gesprochen. Wenn Sie hierzu mehr wissen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit der Aktion #liebegewinnt auf. Kolleg:innen aus allen pastoralen Berufen stehen für ein Gespräch zur Verfügung und überlegen gemeinsam mit Ihnen Schritte auf Ihrem persönlichen Weg.

Büro der Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land
Eupener Str. 134
52066 Aachen
0241 4790-101