Wer kirchlich heiraten möchte, kann nicht auf ein Traugespräch verzichten. Es ist eine Voraussetzung: Die kirchliche Trauung ist auch ein Rechtsakt, sodass dieses Gespräch dazu dient, die rechtlichen Grundlagen der Eheschließung zu klären und schriftlich festzuhalten. Das geschieht, indem der Traugeistliche mit Ihnen das so genannte „Ehevorbereitungsprotokoll“ ausfüllt.
Dabei werden Sie über das katholische Eheverständnis informiert und es wird geprüft, ob es Hindernisse gibt, die eine katholische Eheschließung unmöglich machen würden. Neben diesen kirchenrechtlich notwendigen Dingen geht es natürlich auch darum, mit dem Traugeistlichen ins Gespräch zu kommen und einander kennenzulernen. Die Hochzeit lässt sich umso persönlicher gestalten, je mehr Sie in diesem Gespräch von sich erzählen möchten. Auch und gerade schwierige Fragen dürfen angesprochen werden, dazu bietet dieses Gespräch den richtigen Raum.