Rechtsträgerstrukturen gemeinsam umsetzen.

Nach intensiven Beratungen seit Januar 2023 befinden sich die Pastoralen Räume und die Kirchenvorstände auf der Zielgeraden des Entscheidungsfindungs- und Anhörungsprozesses über zukunftsfähige Rechtsträgerstrukturen. Für fast alle Pastoralen Räume zeichnen sich tragfähige Strukturen ab, die nun in den kommenden Monaten rechtzeitig vor den Kirchenvorstandswahlen durch die notwendigen Dekrete in Kraft gesetzt werden sollen. Die neuen Rechtsträger für die Pastoralen Räume sollen planmäßig zum 1. Januar 2026 ihre Arbeit aufnehmen und als Trägerkörperschaften zu den rechtlichen und finanziellen Ermöglichern der neuen Pastoralen Räume und ihrer Pfarreien werden.
Derzeit werden in den Kirchenvorständen der Pfarreien im Bistum Aachen nach abschließenden Beratungen die notwendigen Beschlüsse gefasst. Dabei geht es um Zusammenschlüsse der Kirchengemeinden und, dort wo zwei oder drei Kirchengemeinden im Pastoralen Raum gebildet werden, um die Beitritte zum dann notwendigen Kirchengemeindeverband als Rechtsträger des Pastoralen Raums. Darüber hinaus steht für die zukünftigen Kirchengemeinden der Beitritt zu dem für sie zuständigen Verwaltungszentrum an, das dann ab dem 1. Januar 2026 ausnahmslos für alle Kirchengemeinden als Dienstleister für die notwendigen Verwaltungsaufgaben fungieren sollen.
Grundlage und Hilfestellung für die Beschlussfassungen sind vom Bistum zur Verfügung gestellte Beschlussvorschläge, die individuell für jede einzelne Kirchengemeinde und jeden Kirchengemeindeverband formuliert wurden und seit Ende Dezember 2024 in den Gremien zur Beratung vollständig vorliegen. Nur in ganz wenigen Pastoralen Räumen tun sich einzelne Kirchenvorstände mit den notwendigen Beschlüssen derzeit noch schwer. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass auch in diesen Fällen bis spätestens Ende April Beschlüsse gefasst werden können. Für eventuell noch offene Fragen zu den neuen Rechtsträgern stehen die unten genannten Ansprechpartner aus den Fachabteilungen im Bischöflichen Generalvikariat zur Verfügung.
Die Voten der Kirchenvorstände, die zugleich den kirchenrechtlichen Vermögensverwaltungsrat der Pfarrei bilden, bilden zusammen mit der Anhörung des Priesterrates die Grundlage für die entsprechenden bischöflichen Dekrete, die bis zum Ende des ersten Halbjahres 2025 erlassen werden sollen. Auf der Grundlage der bischöflichen Dekrete sollen dann in der zweiten Jahreshälfte die notwendigen Schritte zur verwaltungstechnischen Umsetzung der Zusammenschlüsse von Kirchengemeinden und ggf. der Beitritte zu einem neuen Kirchengemeindeverband gegangen werden. Auch für die dann anstehenden notwendigen Arbeiten wird das Bischöfliche Generalvikariat Unterstützung leisten, u.a. durch die Bereitstellung entsprechender Informationsmaterialien. Schließlich stehen die Verwaltungszentren mit ihren qualifizierten Verwaltungsfachleuten zur Unterstützung der Akteure vor Ort, also der Ehrenamtlichen, der Verwaltungsleitungen sowie der Koordinatorinnen und Koordinatoren, zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Frank Rutte-Merkel
Abteilung 4.2 Vermögen Kirchengemeinden
Tel.: 0241 452 434
Mail: frank.rutte-merkel@bistum-aachen.de
Lutz Lürken
Abteilung 4.2 Vermögen Kirchengemeinden – Fachbereich Finanzen
Tel.: 0241 452 446
Mail: lutz.luerken@bistum-aachen.de
Christiane Schmitz
Abteilung 4.2 Vermögen Kirchengemeinden – Fachbereich Liegenschaften
Tel.: 0241 452 483
Mail: christiane.schmitz@bistum-aachen.de