Die Bereitschaft der Kirchenvorstände, sich für ihre Kirchengemeinde zu engagieren und verantwortlich mitzuarbeiten, ist ein elementarer Grundstein für die Zusammenarbeit vor Ort wie im gesamten Bistum Aachen. Der Umgang mit veränderten pastoralen Aufgaben und Strukturen betrifft uns alle.
Rechtsträgerstruktur in den Pastoralen Räumen.
Erforderliche Entscheidungen.
Über entsprechende Rechtsträger (eine Kirchengemeinde KdöR oder in begründeten Fällen max. drei Kirchengemeinden KdöR mit einem Kirchengemeindeverband) erhält die territoriale Grundstruktur aus 44 Pastoralen Räumen eine rechtliche und finanzielle Handlungsfähigkeit. In moderierten Beratungsprozessen mit den Kirchenvorständen in den betreffenden Pastoralen Räumen werden Lösungen für die Rechtsträgerstruktur entwickelt.
Die Entscheidung über die zukünftige Rechtsträgerstruktur muss in 2024 Jahr fallen, da die für den 1. Januar 2025 geplante Errichtung der Pastoralen Räume nur erfolgen kann, wenn sichergestellt ist, dass eine sachgerechte Vermögensverwaltung im Pastoralen Raum über maximal drei Kirchengemeinden sichergestellt werden kann. Die Umsetzung/Errichtung der zukünftigen Rechtsträgerstruktur erfolgt dann bis Ende 2027 im Rahmen einer Übergangsphase.
Konzept zur Rechtsträger- und Verwaltungsstruktur.
Grundlagen zur Verständigung.
Das Konzept zur Rechtsträgerstruktur und den Grundsätzen der Verwaltungsstruktur bildet die Grundlage zur Verständigung in allen Kirchenvorständen der Kirchengemeinden eines Pastoralen Raums, ob zukünftig eine Kirchengemeinde in ihrem Pastoralen Raumgebildet werden soll, oder welche zwei oder drei Kirchengemeinden aufgrund entsprechender kommunaler Gemeindestrukturen gebildet werden und in einem Kirchengemeindeverband eng zusammenarbeiten sollen. Dieses Konzept wurde gemeinsam erarbeitet und von Priester- und Diözesanpastoralrat sowie dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat mit zustimmendem Votum angenommen.
Körperschaft öffentlichen Rechts.
Gemäß dem von der Leitungskonferenz des Bischofs im Einvernehmen mit dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat erteilten Auftrag hat die entsprechende Projektgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats, der KV-Initiative „Kirche bleibt hier“ sowie der diözesanen Räte unter Leitung des Diözesanökonomen bereits im Januar 2023 einen Vorschlag zur zukünftigen Rechtsträgerstruktur Pastoraler Räume erarbeitet.
Nachdem dieser Vorschlag in der Synodalversammlung am 4. März 2023 vorgestellt und beraten wurde, haben auch die in der Synodalversammlung vertretenen diözesanen Räte ein positives Votum zu diesem Beschlussvorschlag abgegeben. Damit war dieses Konzept zur Rechtsträgerstruktur bereits Grundlage der Beratungen in den Regionen über die territoriale Umschreibung der Pastoralen Räume, die zum 30. September 2023 mit den Vorschlägen abgeschlossen wurden, die nun zum 31. Dezember 2023 vom Bischof festgelegt wurden.
Dieses Konzept sieht vor, für jeden der zukünftigen 44 Pastoralen Räume bis spätestens Ende 2027 grundsätzlich eine Körperschaft öffentlichen Rechts „Kirchengemeinde“ zu errichten. Damit bilden dann die Grenzen der Pastoralen Räumen auch die Grenzen der Verwaltung des Kirchengemeindevermögens durch einen Kirchenvorstand. Für begründete Fälle ermöglicht der Beschlussvorschlag jedoch auch die Errichtung von bis zu maximal drei Kirchengemeinden KdöR auf dem Gebiet eines Pastoralen Raums, die dann eng in einem Kirchengemeindeverband zusammenarbeiten. Damit wird in den kommenden Jahren eine von allen Beteiligten als sinnvoll und notwendig erachtete Reduzierung der Anzahl der aktuell 326 Kirchengemeinden auf eine Anzahl von ca. 80 bis 85 Kirchengemeinden vorgenommen.
Neue Verwaltungsstrukturen.
In der Entwicklung.
Um den finanziellen und personellen Herausforderungen zu begegnen, werden neue Verwaltungsstrukturen geschaffen. Diese beschreiben wesentliche Grundsätze zur verwaltungstechnischen Umsetzung der Pastoralen Räume bzw. ihrer Rechtsstrukturen sowie deren Weiterentwicklung.
Übergangsphase bis Ende 2027.
Die Vielfalt kirchlichen Lebens ermöglichen.
Nach der Entscheidung in den Kirchenvorständen eines Pastoralen Raums, welche Kirchengemeinden zukünftig gebildet werden sollen, erfolgt im Rahmen der vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027 angesetzten Übergangsphase die Umsetzung der Rechtsträgerstruktur und die Anpassung der Verwaltungsstrukturen. Dabei soll zum 1. Januar 2025 die Struktur der Kirchengemeindeverbände von der bisherigen GdG-Struktur (kgv) an die Struktur der 44 Pastoralen Räume angepasst werden. Dies erfordert seitens einzelner Kirchengemeinden den Wechsel des kgv und ggf. die Neugründung einzelner Kirchengemeindeverbände (kgv).
Zum 1. Januar 2025, 2026 oder 2027 vereinigen sich ferner die Kirchengemeinden auf Initiative der Kirchengemeinden zu ihrer Zielstruktur der Rechtsträger im Pastoralen Raum. Hervorzuheben ist, dass diese bis zum 31. Dezember 2027 geschaffene Struktur – unabhängig von der Antwort auf die Frage der Errichtung der kirchenrechtlichen Pfarreien – über den 1. Januar 2028 bestehen bleibt und tragfähig ist. Insbesondere werden durch diese Rechtsträger- und Verwaltungsstrukturen die Kirchengemeinden im Bistum Aachen und deren Kirchenvorstände in die Lage versetzt, die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen und auch weiterhin kirchliches Leben in den an den kommunalen Gemeindestrukturen orientierten Pastoralen Räumen mit ihren vielfältigen Orten zu ermöglichen.
Angesichts einer sich bis 2040 abzeichnenden Halbierung der Katholikenzahlen verbunden mit einem entsprechenden Rückgang der finanziellen Möglichkeiten sowie einem nochmals stärkeren Rückgang der Priester sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pastoralen Dienst wird damit trotzdem eine flächendeckende Präsenz und Gemeinschaft der Kirche in den Städten und Gemeinden im Bistum Aachen sichergestellt.