Im Zuge der im Herbst 2024 an jeden einzelnen Kirchenvorstand versandten Beschlussvorschläge als Hilfestellung für ihre Beschlussfassung über die Neugestaltung der Kirchengemeindestrukturen in ihren Pastoralen Raum ergänzt um den Vorschlag für ein Votum des Kirchenvorstands zur Vereinigung der Pfarreien wurde u.a. im KV-Newsletter vom 11. Oktober 2024 unmissverständlich klargestellt, dass jede Pfarrei durch ein eigenes Ortskirchenvermögen ihre finanziellen Bedürfnisse eigenständig verwalten können muss, was ohne eigenen Rechtsträger mit einem entsprechenden Vertretungsorgan nicht (mehr) rechtssicher möglich wäre. Daraus folgt, dass eine Kirchengemeinde KöR nicht das Ortskirchenvermögen mehrerer Pfarreien umfassen kann. Umgekehrt kann jedoch das Ortskirchenvermögen einer Pfarrei durch mehrere Kirchengemeinden KöR als Rechtsträger sinnvoller Untergliederungen einer Pfarrei verwaltet werden.
Die Bereitschaft der Kirchenvorstände, sich für ihre Kirchengemeinde zu engagieren und verantwortlich mitzuarbeiten, ist ein elementarer Grundstein für die Zusammenarbeit vor Ort wie im gesamten Bistum Aachen. Der Umgang mit veränderten pastoralen Aufgaben und Strukturen betrifft uns alle.