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friedenscamp

Fahrt zu den Leuchtgebieten nach Krefeld

Datum:
Freitag, 2. Oktober 2026 16:20 - 23:27
Von:
Raphael Schlecht, Jugendseelsorger Aachen Land
Ort:

Pius-Lukas-Kirche in Krefeld

Regionale Firmvorbereitung

Wir treffen uns am Freitag, den 2. Oktober um 16.20 vor dem Hauptbahnhof, um dann zusammen mit dem Zug nach Krefeld zu fahren. Dort in den Pius-Lukas-Kirche finden die „Leuchtgebiete“ statt: ein meditativer Abend für Jugendliche mit Stationen (den sogenannten „Leuchtgebieten“). Diese Stationen laden auf kreative Art und Weise dazu ein, über das eigene Leben nachzudenken: Wo stehe ich gerade, wo komme ich her und wo will ich hin?

Nach einer gemeinsamen Auswertung in der Gruppe geht es dann um 21.50 Uhr wieder mit dem Zug zurück nach Aachen, wo wir nach Plan um 23.27 Uhr ankommen werden. Mitbringen musst Du ein Vesperbrot und etwas zu trinken für zwischendurch und vor allem dein Schülerticket, falls vorhanden. Wenn Du kein Schülerticket hast, oder sonst noch Fragen offen sind, dann melde Dich frühzeitig bei raphael.schlecht@bistum-aachen.de.

Zielgruppe

Junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren, die sich auf die Firmung vorbereiten oder einfach so gerne dabei sind
(Das Angebot kann nach Absprache mit dem Pastoralen Raum für die Firmvorbereitung angerechnet werden)

Anmeldeschluss: 1. Okt. 2026

Anmeldung

Träger

Organisatorisches

Von minderjährigen Teilnehmenden benötigen wir, zusätzlich zur Anmeldung über diese Webseite, die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Eltern-Formular, das ihr hier herunterladen könnt.
Du kannst es hier direkt unterschrieben hoch laden, oder nachträglich per Mail an regina.decker@bistum-aachen.de senden.

 

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beim Fachbereich Kirchliche Jugendarbeit widerrufen werden. Ein Widerruf ist auch teilweise möglich. Z.B. nur für die weitere Verwendung der Kontaktdaten oder nur für die weitere Verwendung der Fotos.

Aufgrund der weltweiten Abrufbarkeit und Speicherung von Fotos im Internet können wir eine vollständige Löschung / Entfernung nicht garantieren. Aus der evtl. Verweigerung der Einwilligung oder eines Widerrufs entstehen keine Nachteile.

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