Neues Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) in Arbeit

Regionalteams 2023 - 2027 - Regionalteam Aachen-Land, (v.l.) Regionalvikar Hannokarl Weishaupt, Erdmute Söndgen, Dr. Annette Jantzen (c) Bistum Aachen - Martin Braun
Datum:
Mi. 2. Aug. 2023
Von:
Regionalteam Aachen-Land

Parallel zu unseren Prozessschritten wird auf NRW-Ebene am neuen Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) gearbeitet, das die KV-Arbeit regelt. Das neue KVVG liegt als Entwurf vor und muss noch vom NRW Landtag beschlossen werden. Die nächsten KV-Wahlen werden noch nach dem derzeit geltenden Recht und der entsprechenden Wahlordnung durchgeführt werden. Die Gesetzesänderung auf NRW-Ebene läuft neben unserem Bistumsprozess, das macht die Sache nicht einfacher, aber positiv gesehen kann man die absehbaren rechtlichen Änderungen in den Prozessschritten noch berücksichtigen.

Mit Blick auf unseren Prozess interessante Neuerungen, die aus dem Gesetzesentwurf und dem Entwurf für die Wahlordnung hervorgehen, sind folgende:

  • Das neue KVVG schreibt nur eine Mindestzahl an KV-Mitgliedern vor (5 gewählte + 1 geborenes Mitglied), die Höchstzahl an zu wählenden Plätzen votiert der KV vor der jeweils nächsten Wahl.
  • Aktives und passives Wahlrecht werden nicht mehr vom Wohnsitz abhängig sein. Weiterhin wird natürlich gelten, dass beide nur in jeweils einem Wahlbezirk ausgeübt werden dürfen.
  • Der KV wird den Ausschüssen die Vertretung der Kirchengemeinde für bestimmte Sach- oder Geschäftsbereiche übertragen können: Die Ausschüsse sind dann beschlussberechtigt (anders als derzeit, wo die Ausschüsse Beschlüsse vorbereiten, über die der KV dann abstimmt). Voraussetzung ist nur, dass dem Ausschuss mindestens ein gewähltes KV-Mitglied angehört.