Damit die Kirche ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie die engagierte Mitarbeit von Menschen und eine sichere Finanzierungsgrundlage. Diese Grundlage bildet in Deutschland die Kirchensteuer. Die Kirchensteuer ist eine Abgabe der Kirchenmitglieder für ihre Kirche. Sie ist keine staatliche Subvention, sondern ein Mittel der Finanzierung der Kirche durch ihre Mitglieder. Die Kirchensteuer beträgt in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer (in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent). Sie wird über das Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Für den Steuereinzug durch die staatlichen Finanzämter bezahlen die Kirchen Gebühren an den Staat, der für diese Dienstleistung zwischen zwei und vier Prozent des Steueraufkommens erhält. In Bayern wird die Kircheneinkommensteuer durch eigene Kirchensteuerämter festgesetzt und erhoben.
Zur Erfüllung der vielfältigen Aktivitäten kirchlicher Arbeit im Bistum Aachen sind neben der Mitarbeit vieler engagierter Menschen auch Finanzmittel erforderlich. Zum größten Teil erfolgt die Finanzierung im Bistum Aachen durch die Kirchensteuer, die als Annex zur Lohn- und Einkommenssteuer bzw. der Kapitalertragssteuer erhoben wird. Dadurch wird dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen Rechnung getragen.
Die Höhe der Kirchensteuer beträgt 9% der festgesetzten Lohn- und Einkommensteuer. Sie wird über die Finanzämter eingezogen und an das Bistum weitergegeben. Für diese Dienstleistung erhalten die Finanzämter 3% des Kirchensteueraufkommens.
Über die Verwendung und den Einsatz der Kirchensteuer legt das Bistum Aachen unter anderem im Finanzbericht Rechenschaft ab. Jahresabschluss und Lagebericht werden nach den Regelungen des HGB für große Kapitalgesellschaften erstellt und von unabhängigen Wirtschaftsprüfern testiert.