Der Referent für Steuern ist interner Ansprechpartner für Fragen des allgemeinen Steuerrechts.
Zu den Arbeitsschwerpunkten des Referenten gehört insbesondere das Umsatzsteuerrecht (Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung § 2b UStG).
Der Referent für Steuern ist interner Ansprechpartner für Fragen des allgemeinen Steuerrechts.
Zu den Arbeitsschwerpunkten des Referenten gehört insbesondere das Umsatzsteuerrecht (Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung § 2b UStG).
