"Das zentrale Lebensprinzip der GdG besteht darin, dass sich die vielen verschiedenen katholischen Partner/innen der Kirche am Ort gegenseitig Anteil an ihrem Reichtum gewähren und sich wechselseitig in ihrem Mangel stützen." (GdG-Leitlinien, S. 18)
Solche "kirchlichen Orte" in der GdG sind vor allem:
- Pfarreien mit ihren territorialen Gemeinden
 - Krankenhaus-, Psychiatrie- und Altenheimseelsorge
 - Kindertagesstätten und Offene Jugendeinrichtungen
 - Schulen in katholischer Trägerschaft und katholische Bekenntnisschulen
 - Klöster und Ordensgemeinschaften
 - Einrichtungen und Dienste der Regionalen Caritasverbände und ihrer Fachverbände
 - Kirchliche Jugend- und Erwachsenenverbände
 - Initiativen im Kontext des bistümlichen Schwerpunktes „Kirche und Arbeiterschaft"
 - Gemeinden der Katholiken anderer Muttersprache
 - Personalgemeinden
 
