Teilerlass der Kirchensteuer bei Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes

Als Mitglied der Kirche leisten Sie mit der Zahlung der Kirchensteuer einen wichtigen und wertvollen Beitrag zur Finanzierung der vielfältigen kirchlichen Aufgaben. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung! Einen Überblick darüber erhalten Sie in unserem veröffentlichten Finanzbericht

Der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet für viele Menschen ein einschneidendes Ereignis im Leben, das alle treffen kann. Gerade in dieser Ausnahmesituation wollen wir die finanziellen Folgen für die Betroffenen mildern. Deshalb gewährt das Bistum Aachen im Falle eines Arbeitsplatzverlustes einen Teilerlass in Höhe von 50% (abzüglich 3 % Bearbeitungsgebühr der Finanzverwaltung) der auf eine erhaltene Abfindungszahlung entfallenden Kirchensteuer. 

Die Frist zur Antragstellung endet mit Ablauf der Festsetzungsfrist.

Einen Antrag auf Teilerlass der Kirchensteuer können Sie in Textform richten an:

kirchensteuer@bistum-aachen.de

oder per Post an:

Bistum Aachen
Hauptabteilung 4 – Finanzen und Vermögen Bistum / Kirchengemeinden
Klosterplatz 7

52062 Aachen

 

Hier finden Sie den Antrag auf Erstattung der rk Kirchensteuer

Dem Antragsformular sind 

eine Kopie des Einkommensteuerbescheides, sowie eine Kopie der Abfindungsvereinbarung beizufügen.

Weitere Unterlagen können im Einzelfall angefordert werden.