Aachener Ordensfrau Clara Fey wird seliggesprochen

Sie kam aus wohlhabendem Haus, engagierte sich aber für die Armen.

Cllara Fey
Cllara Fey
Datum:
Mo. 7. Aug. 2017
Von:
Ordensbüro
1844 gründete Clara Fey mit drei Gefährtinnen einen Orden, der sich für Kinder einsetzt. 2018 wird sie in Aachen seliggesprochen.

Die Aachener Ordens- und Schulgründerin Clara Fey (1815-1894) wird seliggesprochen. Diese Entscheidung von Papst Franziskus teilten das Bistum Aachen und die Kongregation der Schwestern vom armen Kinde Jesus am Mittwoch mit. Damit werde die Ordensfrau "für ihren Glauben, ihre Spiritualität und ihr Werk der tätigen Nächstenliebe gewürdigt", erklärte der Aachener Bischof Helmut Dieser. Bereits 1914 wurde der Seligsprechungsprozess auf diözesaner Ebene und 1958 beim Vatikan eingeleitet. Die Seligsprechungsfeier wird 2018 im Aachener Dom stattfinden, hieß es. Der genaue Termin werde später bekanntgegeben.

Fey wurde am 11. April 1815 in Aachen als Tochter wohlhabender Tuchfabrikanten geboren. Angesichts der sozialen Probleme durch die Industrialisierung begann sie sich früh zu engagieren. 1844 gründete sie mit drei Gefährtinnen die Kongregation der Schwestern vom armen Kinde Jesus. Sie bemühten sich, Kindern und Jugendlichen Unterricht, Ausbildung und ein Zuhause zu geben. Die junge religiöse Gemeinschaft breitete sich bald über Europa und Amerika aus. Fey starb am 8. Mai 1894 im Generalmutterhaus des Ordens im niederländischen Simpelveld. 2012 wurden ihre sterblichen Überreste nach Aachen übertragen, wo seitdem auch wieder der Sitz der Generalleitung ist.

Die rund 450 Schwestern der Kongregation sind in vielen Ländern Europas sowie Kolumbien, Indonesien, Kasachstan und Peru tätig, wo sie sich vor allem um bedürftige Menschen kümmern. Sie arbeiten in Kindergärten, Schulen, Gemeinden, in Gesundheitszentren und Armenküchen sowie mit Zugewanderten, Arbeits- und Obdachlosen.

Mit einer Seligsprechung erkennt die katholische Kirche an, dass ein gestorbener Mensch durch sein Leben aus dem Glauben heraus Vorbildcharakter hat. In einem ausführlichen Verfahren muss unter anderem seine Tugendhaftigkeit und entweder ein Wunder oder der Märtyrertod nachgewiesen werden. Im Falle von Fey hatte der Vatikan ein Wunder anerkannt, das auf ihre Fürsprache hin gewirkt worden sein soll. (KNA)