Parallel zu unseren Prozessschritten wird auf NRW-Ebene am neuen Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) gearbeitet, das die KV-Arbeit regelt. Das neue KVVG liegt als Entwurf vor und muss noch vom NRW Landtag beschlossen werden. Die nächsten KV-Wahlen werden noch nach dem derzeit geltenden Recht und der entsprechenden Wahlordnung durchgeführt werden. Die Gesetzesänderung auf NRW-Ebene läuft neben unserem Bistumsprozess, das macht die Sache nicht einfacher, aber positiv gesehen kann man die absehbaren rechtlichen Änderungen in den Prozessschritten noch berücksichtigen.
Mit Blick auf unseren Prozess interessante Neuerungen, die aus dem Gesetzesentwurf und dem Entwurf für die Wahlordnung hervorgehen, sind folgende: