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Kirchenvorstandswahl 2025/2026

Im Bistum Aachen wird gewählt.

Die Kirchenvorstandswahl ist ein bedeutendes Ereignis für unsere Gemeinden. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die für die Wahl und die Arbeit des Kirchenvorstands relevant sind.

Diese Webseite bietet Ihnen die nötigen Informationen, um sich aktiv an der Wahl zu beteiligen und die Zukunft Ihrer Gemeinde mitzugestalten. Informieren Sie sich und seien Sie dabei!

Wahl und Vermögensverwaltung bei Aufhebung und Neugründung von Kirchengemeinden/Pfarreien

Fusionen zum 1. Januar 2026 haben Auswirkungen auf die Wahl der Kirchenvorstände. Denn mit Vollzug der Fusionen zum 1. Januar 2026 endet, sofern es sich um Neugründungen von Kirchengemeinden/Pfarreien handelt, mit Ablauf des 31. Dezember 2025 die Existenz der ursprünglichen Pfarreien/Kirchengemeinden und damit auch ihrer entsprechenden Organe, d.h. des Kirchenvorstands.
Die Wahl der Kirchenvorstände in den zum 1. Januar 2026 neu zu gründenden Kirchengemeinden wird für den 9./10. Mai 2026 festgesetzt, um die erforderliche Zeit für die Einholung der staatlichen Genehmigung bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen sicherzustellen. Für die Zeit zwischen dem 1. Januar 2026 und den konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Kirchenvorstände wird vorübergehend eine Vermögensverwaltung eingesetzt. 

Downloads und Quicklinks

Hier finden Sie in der Übersicht alles Wissenswerte zur Kirchenvorstandswahl

Bischöfliches Generalvikariat

Bischöfliches Generalvikariat Stabsabteilung 0.1 Recht