Merkmale kirchlicher Stiftungen

verabschiedet vom Arbeitskreis Kirchen im Bundesverband Deutscher Stiftungen auf der Herbsttagung am 5. September 2013 im Kloster Loccum

Präambel

Im Glauben an Jesus Christus und in christlicher Freiheit und Verantwortung haben Menschen seit dem Ursprung des Christentums Stiftungen errichtet, um Zwecke zu erfüllen, die ihnen aus diesem Glauben heraus wesentlich waren. Diese kirchlichen Stiftungen prägen und gestalten bis heute das Bild von Kirche und Gesellschaft mit. Sie sind Ausdruck dafür, dass die Welt von Gott getragen ist und von ihm her Grund, Bestand und Sinn hat. Sie handeln in der Gewissheit, dass jeder Mensch ein
Ebenbild Gottes und die Welt Gottes Schöpfung ist.

  1.  Kirchliche Stiftungen erfüllen ausschließlich oder überwiegend kirchliche Zwecke. Kirchliche Zwecke sind Zwecke der Liturgie, der Verkündigung und des karitativdiakonischen Handelns. Dazu gehören insbesondere Aufgaben der Förderung des kirchlichen Lebens vor Ort und weltweit, der Seelsorge, der Bildung und Erziehung, der Bewahrung der Schöpfung, der Inklusion benachteiligter Menschen, des Erhalts kirchlicher Gebäude und der Kirchenmusik.
  2. Kirchliche Stiftungen werden von Stifterinnen und Stiftern errichtet und nach deren Willen einer Kirche, kirchlichen Körperschaft oder einer anderen kirchlichen Rechtsperson rechtlich zugeordnet. Auch kirchliche Rechtspersonen können
    kirchliche Stiftungen errichten.
  3. Kirchliche Stiftungen haben ein Vermögen, das sie auf Dauer und ungeschmälert erhalten. Durch die Erträge des Stiftungsvermögens und Zuwendungen erfüllen sie ihren Stiftungszweck.
  4. Kirchliche Stiftungen nehmen eigene Aufgaben wahr oder fördern ihre Stiftungszwecke materiell, durch ehrenamtliches Engagement oder ideell.
  5. Kirchliche Stiftungen sind von der Kirche als kirchliche Stiftung anerkannt und ihrer besonderen Aufsicht unterstellt.
  6. Kirchliche Stiftungen stehen durch ihre Tradition und Stabilität für Sicherheit und Zuverlässigkeit. Sie prägen und gestalten das Bild von Kirche und Gesellschaft mit.
  7. Kirchliche Stiftungen würdigen Charismen und Talente, Begabungen und Vermögen in gleicher Weise.
  8. Kirchliche Stiftungen leben die Werte, die sich auch in den Grundsätzen guter
    kirchlicher Stiftungspraxis widerspiegeln.