Im ganzheitlichen Beratungsansatz und in der Aufsichtsfunktion der Abteilung 4.2 für und gegenüber Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden im Bistum Aachen deckt der Fachbereich Finanzen die Bereiche Rechnungswesen, Finanzen und Wirtschaftlichkeit ab.
Der Fachbereich erfüllt die ihm übertragenen Aufgaben in drei Aufgabenbereichen:
- Der Aufgabenbereich „Begleitung und Prüfung“ prüft die kirchengemeindlichen Budgets und Jahresabschlüsse, steuert die zugehörigen Prozesse und begleitet Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände in finanziellen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
- Dem Aufgabenbereich „Finanzbeziehungen“ obliegt die Berechnung und Verwaltung der Zahlungen aus der Schlüsselzuweisung an Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände sowie der Zuschüsse aus Kirchensteuermitteln zur Finanzierung von kirchengemeindlichen Baumaßnahmen. Darüber hinaus begleitet er komplexe kirchengemeindliche Baumaßnahmen hinsichtlich deren Finanzierung und Fragen der Wirtschaftlichkeit.
- Der Aufgabenbereich „Verwaltung Vermögen“ führt die Aufsicht über die Verwendung des Fondsvermögens, über die Sondervermögen (Alten- bzw. Pflegeheime und Kinderheime in kirchengemeindlicher Trägerschaft) sowie über die Kapitalanlagen aus dem kirchengemeindlichen Vermögen.
Gemeinsame Aufgabe aller drei Bereiche ist die Weiterentwicklung des kirchengemeindlichen Rechnungswesens, die inhaltliche Betreuung der zugehörigen Anwendungen sowie die Erarbeitung zugehöriger Richtlinien für den kirchengemeindlichen Bereich.