Bistum Aachen setzt neue Präventionsordnung gegen Sexualisierte Gewalt in Kraft

Prävention im Bistum Aachen (c) www.pixabay.com
Prävention im Bistum Aachen
Datum:
Do. 28. Apr. 2022
Von:
Stabsabteilung Kommunikation

Alle fünf NRW-(Erz-)Bistümer einigen sich erstmals auf eine  einheitliche Präventionsordnung. 

Aachen, - Im Schulterschluss mit den vier weiteren katholischen (Erz-)Bistümern in Nordrhein-Westfalen setzt das Bistum Aachen zum 1. Mai eine neue Präventionsordnung gegen Sexualisierte Gewalt in Kraft. Gegenüber der vorherigen Ordnung von 2014 sind wesentliche Punkte weiterentwickelt worden. Im Mittelpunkt steht bei allen Präventionsmaßnahmen die Perspektive möglicher Betroffener. Um dem Missbrauch von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen vorzubeugen, spielt auch das Thema „Sexuelle Bildung“ künftig eine entscheidende Rolle. Dabei geht es vor allem darum, die Kompetenzen und das Selbstbewusstsein von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu stärken, sich in Abhängigkeitsverhältnissen nicht ausnutzen zu lassen und sie sprachfähig zu machen.

„Mit der neuen Präventionsordnung liegt uns eine wirksame Grundlage vor, unsere Handlungsleitlinien flächendeckend und verbindlich fortzuentwickeln“, sagt Mechtild Bölting, Präventionsbeauftragte im Bistum Aachen. Damit sei ein bischöfliches Gesetz erlassen worden, welches den Kirchengemeinden, Verbänden, Einrichtungen und Institutionen eine gesetzliche Grundlage für deren Präventionsarbeit vorgibt. „Ziel der neuen Ordnung ist es, dass sich Kinder und Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsene in der katholischen Kirche und ihrer Caritas sicher und geschützt fühlen“, betont Mechtild Bölting.

Stärker als zuvor wird bei allen Präventionsmaßnahmen, die sich auf Schulungen, Entwicklung von Schutzkonzepten und  Evaluation von Erfahrungen sowie Ergebnissen erstrecken, künftig die Perspektive möglicher Betroffener berücksichtigt. Darüber hinaus sei auch eine intensive Zusammenarbeit mit der Intervention bei Missbrauchsfällen sinnvoll, sagt Mechthild Bölting. Nur so ließen sich sinnvolle Schlussfolgerungen für die qualitative Weiterentwicklung der Schutzkonzepte entwickeln. Prävention, so heißt es in der Verordnung, erfolge künftig vorbeugend (primär), begleitend (sekundär) und nachsorgend (tertiär).

Um die 320 Präventionsfachkräfte künftig rascher an neue wissenschaftliche Erkenntnisse heranführen zu können, wird die Benennung auf fünf Jahre befristet. Schulungsreferentinnen und –referenten werden für drei Jahre zertifiziert und müssen danach rezertifiziert werden. Institutionelle Schulungskonzepte, die jede Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft im Bistum Aachen erstellen muss, werden nicht nur vorgelegt, sondern auch von der Präventionsfachstelle bewertet.

Für das Bistum Aachen sind die Präventionskonzepte auf hier nachzulesen. In der Fachstelle PIA arbeiten Prävention und Intervention eng zusammen. In der Fachstelle PIA  (Prävention – Intervention - Ansprechpersonen) bündelt und vernetzt das Bistum Aachen bereits seit 2020 seine konsequenten Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt. Das Ziel: noch wirksamer Missbrauch und sexualisierte Gewalt verhindern, Transparenz schaffen, die Kultur der Achtsamkeit im Bistum Aachen noch stärker zu betonen und nachhaltige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt leisten.

Präventionsordnung Mai 2022