Aachen, (iba) – Gottesdienste mit Teilnehmern vor Ort sind im Bistum Aachen auch in der Karwoche und an den Osterfeiertagen erlaubt. „Dort, wo Pfarreien dies weiterhin ermöglichen können, unter anderem durch Einhalten der bewährten Hygienestandards und der Abstandsregel, sind Präsenzgottesdienste weiterhin erwünscht“, sagt Generalvikar Dr. Andreas Frick. Voraussetzung seien die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung. „Wir als Kirche wollen in diesen schwierigen Corona-Zeiten weiterhin persönlich für die Menschen da sein und ihnen Halt bieten.“
Zugleich plant das Bistum wie bereits zu Weihnachten Livestreams aus dem Aachener Dom. Die Gottesdienste am Gründonnerstag, Karfreitag, in der Osternacht, am Ostersonntag – denen Bischof Dr. Helmut Dieser vorstehen wird – und Ostermontag können erneut digital per Video über die Webseite www.bistum-aachen.de sowie über den Youtube-Kanal des Bistums mitgefeiert werden, teilt Dompropst Rolf-Peter Cremer mit.
Grundsätzlich gilt bei Präsenzgottesdiensten: Der Zugang zu den Gottesdiensten wird begrenzt; die Zahl der zugelassenen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des Kirchenraums. Es gibt die Vorgabe eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Mindestabstands und die Nachverfolgung von Kontakten über Teilnehmerlisten. Gemeindegesang ist nicht zulässig.
Alle Infos zu den Regeln von Präsenzgottesdiensten:
https://www.bistum-aachen.de/Corona/FAQ-zur-Corona-Pandemie/FAQ-Gottesdienste/