Aachen/Düsseldorf, (iba) – Die drei evangelischen Landeskirchen und die fünf Erzbistümer bzw. Bistümer in Nordrhein-Westfalen begrüßen den Vorstoß der Landesregierung, dass nun das Kinderbildungsgesetz weiterentwickelt wird und dass Land und Kommunen erhebliche Finanzmittel zusätzlich ins System der frühen Bildung geben. Bei aller Wertschätzung für gute Ansätze im „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ üben die Kirchen aber auch deutliche Kritik an dem Entwurf.
Positive Ansätze, aber viele Probleme
Die Landesregierung wolle die Qualität der frühen Bildung in Nordrhein-Westfalen steigern und deren nachhaltige finanzielle Absicherung erreichen. Das sei an einigen Stellen gelungen, erklären die evangelischen Kirchen und die katholische Kirche. Positiv sei zum Beispiel die geplante Ausbildungspauschale, weil sie bei der Gewinnung von Fachkräften helfe. Auch die an der tatsächlichen Preisentwicklung orientierte Dynamisierung der Kindpauschalen ist aus Sicht von Landeskirchen, Diözesen, der Caritas und der Diakonie gut. Das gelte auch für die vom Land und den Kommunen zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 750 Millionen Euro. Zentrale Probleme im Bereich der frühen Bildung in NRW werden jedoch nicht gelöst. Das unterstreichen die Kirchen im Vorfeld der Anhörung im Gesetzgebungsverfahren, zu der sie am 30. September geladen sind.
Finanzierung ist noch nicht auskömmlich
So ist aus Sicht der konfessionellen Träger von Kindertageseinrichtungen die Auskömmlichkeit der zur Verfügung stehenden KiBiz-Mittel nicht erreicht; soll heißen: Das Geld reicht nicht aus. Eine auskömmliche Finanzierung sowohl der Personal- wie der Sachkosten sei aber eine Bedingung für die Sicherung und Steigerung der Qualität der frühkindlichen Bildung. Von diesem Mangel sind nach Angaben der Kirchen vor allem kleine Einrichtungen auf dem Land betroffen. Diese müssten unbedingt erhalten werden, wenn wohnortnahe Versorgung gesichert bleiben solle. Im Gegensatz zu den Personalkosten wurden im Gesetzentwurf die Sachkosten nicht neu berechnet. Die Berechnungen der Freien Wohlfahrtspflege ergeben eine Finanzierungslücke im Sachkostenbereich in Höhe von 570 Millionen Euro jährlich. Damit reicht das Gesamtfinanzierungsvolumen nicht aus, um sowohl die geplante Personalausstattung als auch die erforderlichen Sachkosten zu finanzieren.
Manche Problemlösung steht noch aus
Dass die freien Träger von mehr als 7000 Einrichtungen in NRW nicht in die Verhandlungen zwischen Land und Kommunalen Spitzenverbänden zu den Eckpunkten des neuen Gesetzes einbezogen wurden, hat aus deren Sicht erkennbare Folgen im Gesetzentwurf. So würden die konfessionellen Träger in Summe nicht entlastet, sondern müssten aufgrund der prozentualen Beteiligung am insgesamt wachsenden Finanzvolumen mit in der Summe steigenden Trägeranteilen rechnen. Diese zunehmende Belastung werde für viele konfessionelle Träger nicht mehr zu schultern sein. Die existentielle Abhängigkeit der kirchlichen Träger von freiwilligen kommunalen Zuschüssen ist weiterhin gegeben. Der Gesetzentwurf löse das Finanzierungsproblem der kirchlichen Träger deshalb nicht.
Kirchen befürchten Verschiebungen
Zum anderen, so die Kirchen, ist es bei einer einseitigen Absenkung des kommunalen Trägeranteils geblieben. Sie befürchten, dass diese Entwicklungen sowie die aus kirchlicher Sicht weiterhin bestehende Unterfinanzierung des Gesamtsystems zu einer Veränderung der Trägerlandschaft zu Ungunsten der freien und kirchlichen Träger führt. Darin sehen die NRW-Kirchen eine Gefährdung des Subsidiaritätsprinzips und des Rechts der Eltern auf freie Wahl der pädagogischen Ausrichtung der Kita für ihre Kinder.
Landeskirchen und Diözesen wollen sich weiter engagieren
Die Landeskirchen und Diözesen engagieren sich seit Jahrzehnten stark und mit Überzeugung in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Dieser gesellschaftlichen Aufgabe wollen sie sich auch in Zukunft zum Wohl der Kinder und der Familien stellen. Dazu müssten aber die Rahmenbedingungen stimmen. (iba/Na 065)
Gemeinsame Pressemeldung der drei evangelischen Landeskirchen und der fünf Erzbistümer bzw. Bistümer in Nordrhein-Westfalen