Neuwahlen zur Regional-KODA Nordrhein-Westfalen

Beteiligungsrecht der Gewerkschaften

Datum:
Do. 11. Feb. 2021
Von:
iba

Aachen, (iba) - Die Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter in der kirchlichen Tarifkommission, der Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts für die Region der fünf (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn (Regional-KODA Nordrhein-Westfalen), werden im Sommer 2021 neu gewählt. Die Wahl erfolgt ausschließlich durch Briefwahl.

Die Wahlunterlagen werden per Post verschickt und müssen bis zum 7. Juni 2021 an den Wahlvorstand zurückgeschickt sein. Bis zum 26. März 2021 sind die Beschäftigten aus dem pastoralen und liturgischen Dienst, aus der Verwaltung, dem Bildungs- und Beratungsdienst sowie dem Sozial- und Erziehungsdienst zu Wahlvorschlägen aufgerufen. Die Neukonstituierung der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen findet im Dezember 2021 statt.

Die Regional-KODA Nordrhein Westfalen handelt die Arbeitsbedingungen aus für die Beschäftigten der (Erz-)Bistümer, Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und sonstigen katholischen Rechtsträger, die sich zur „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ bekannt haben. Die Kommission besteht aus wenigstens 30 Mitgliedern, je 15 Vertreter der Mitarbeiter und der Dienstgeber. In die Kommission werden aus jedem nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistum je drei Mitglieder von den Mitarbeitern für die Mitarbeiterseite gewählt und je drei Mitglieder für die Dienstgeberseite vom jeweiligen Generalvikar berufen.

Tariffähige Arbeitnehmerkoalitionen (Gewerkschaften) haben das Recht, zusätzlich zu den durch die Wahl ermittelten Mitarbeitervertretern eigene Vertreter in die Mitarbeiterseite der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen zu entsenden und sich damit aktiv an der Aushandlung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts zu beteiligen. Berechtigt zur Entsendung sind Gewerkschaften, die nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen örtlich und sachlich zuständig sind.

Weitere Einzelheiten sind den Amtsblättern der fünf (Erz-)Diözesen und der Internetseite www.regional-koda-nw.de zu entnehmen. Weitere Informationen zur KODA-Wahl sind auch erhältlich beim Wahlvorstand für das Bistum Aachen, Ralph Hövel, Klosterplatz 7, 52062 Aachen, Tel.: 0241 / 452461 oder im Internet unter: www.bistum-aachen.de/KODA-Wahl. (iba/Na 006)