Räte votieren Reformbeschlüsse

Synodalversammlung setzt Beratung fort - Starkes Interesse an Weiterentwicklung Pastoraler Räume, Geschlechtersensibler Haltung und Ehrenamt - Wille zur Veränderung deutlich erkennbar

Synodalversammlung Mönchengladbach (c) Bistum Aachen - Andreas Steindl
Synodalversammlung Mönchengladbach
Datum:
So. 3. Apr. 2022
Von:
Stabsstelle Kommunikation

Aachen/Mönchengladbach. „Wir stehen an dem Punkt, uns neu aufzustellen“, machte Generalvikar Dr. Andreas Frick gleich zu Beginn des zweiten Teils der Synodalversammlung II im Mönchengladbacher Monforts Quartier deutlich, dass es um einschneidende Richtungsentscheidungen für die Kirche im Bistum Aachen geht. „Zugleich stehen wir in einer Verantwortung für die vielen Menschen verschiedener Generationen in unserem Bistum, die Einheit zu wahren und diese anschlussfähig zu machen an die Weltkirche“, so der Aachener Generalvikar weiter. Nach intensiven und engagierten Beratungen beim ersten Teil der Synodalversammlung II, gaben die diözesanen Räte am Samstag ihre Voten zu den elf Beschlüssen des Synodalkreises ab. Die Zustimmung war in weiten Teilen groß. Einwände und Neuvorschläge stellten die Räte insbesondere mit Blick auf die Zukunft der Pastoralen Räume vor.

Beim zweiten Teil der Beratungen stand insbesondere das Verhältnis von Demokratie und Synodalität im Vordergrund. Propst Peter Blättler forderte dazu auf, den gesellschaftlichen Auftrag der Kirchen wahrzunehmen, Demokratie nach außen und auch in der Kirche selbst zu stärken. Für Generalvikar Andreas Frick ist klar: „Wir üben Demokratie in der Kirche neu.“ Er versichert, dass das Thema in allen künftigen Beratungen mitberücksichtigt werde. Außerdem, so betont er, „wird es keine Fusionsdekrete geben.“

Die wichtigsten Voten der diözesanen Räte im Überblick

Deutliche Schwerpunkte setzten die Räte zu den Themen Weiterentwicklung Pastoraler Räume, Geschlechtersensible Haltung und Charismen-Orientierung im Ehrenamt.

Durchweg positiv bewertete der Diözesancaritasrat die Beschlüsse. Einwände und kleinere Änderungsvorschläge formulierte er in Bezug auf die Beschlüsse zu den Pastoralen Räumen, zur Diakonischen Verantwortung sowie zum Leben und Glauben von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hier sollen die ursprünglichen Beschlüsse ergänzt und erweitert werden: Klärung des Verhältnisses von Pfarrei und Pastoralem Raum, transparente Darstellung der Entwicklung und eine Beteiligung der Räte, Beschreibung der Möglichkeiten des Engagements der heutigen Ehrenamtlichen, insbesondere der Kirchenvorstände und Räte.

Besonders mit Blick auf den Beschluss zur „Weiterentwicklung Pastoraler Räume“ würdigt der Diözesanrat der Katholiken die stärkere Partizipation und Mitverantwortung von Laien in gemischten Leitungsteams, die Orientierung der Pastoralen Räume am Sozialraum und damit an der Lebenswirklichkeit der Menschen sowie die Eigenständigkeit und Verantwortung in der Steuerung von Ressourcen, Finanzen und Personal. Als Einwand formulierte der Diözesanrat die Forderung, dass umgehend die Kriterien für die Bildung der Pastoralen Räume entwickelt werden und die Ergebnisse, die kirchenrechtlich geprüft sind, auf einer weiteren Versammlung beraten werden. Der Beschluss zur „Geschlechtersensiblen Haltung“ geht dem Diözesanrat nicht weit genug. Deshalb fordert der Diözesanrat die Änderung in „Gen-dergerechtigkeit“, um ein ausschließlich binäres Menschenbild (Frau und Mann) zu überwinden, und die Einrichtung einer Stabsstelle für dieses Thema.

Der Diözesanpastoralrat verwies darauf, dass der Beschluss zur Entwicklung Pastoraler Räume eine große Vision sei, aber konkreter gefasst werden müsse. Das Ziel, 50 Pastorale Räume zu bilden, sei realistisch, so die Sprecherin des Gremiums, Gabi Terhorst. Darüber hinaus forderte der Rat, Kinder als Zielgruppe in den Blick zu nehmen und Kinderrechte als sozialpolitisches Thema zu stärken.

Für den Kirchen- und Wirtschaftsrat sagte Dr. Christof Wellens, dass es keine grundlegenden Bedenken zu den Beschlüssen gebe. Er verwies darauf, dass es bezüglich der Pastoralen Räume eine Kosten-/Nutzen-Analyse geben solle. Grundsätzlich müssten die Finanzmittel wirkungsorientiert vergeben werden. Der Rat regte die Bildung eines Ausschusses an, in den auch die Eilendorfer Initiative „Kirche bleibt hier“ integriert werden soll. 

Der Priesterrat hat sich entschieden, zuerst alle anderen Eingaben zu hören. Sein eigenes Votum gibt er im Laufe der Woche ab, damit auch dieses bei der nächsten Sitzung des Synodalkreises beraten werden kann. Da alle Mitglieder des Aachener Domkapitels auch Mitglieder des Priesterrates sind, gibt das Domkapitel kein eigenes Votum ab.

Die nächsten Schritte

Wie geht es weiter? In seinen nächsten Sitzungen wird der Synodalkreis die Voten und Einwände der diözesanen Räte beraten und versuchen, diese zu integrieren. Konsentierte und einwandfreie Beschlüsse werden anschließend von Bischof Dr. Helmut Dieser, der sich an die Entscheidungen des Synodalkreises gebunden hat, in Kraft gesetzt. Die Umsetzung der richtungsweisenden Beschlüsse soll in mehreren Schritten bis 2028 erfolgen. Die Kriterien für die Bildung der Pastoralen Räume sollen bis Ende des Jahres vorgestellt werden. Diese könnten, so der derzeitige Vorschlag, auf einer weiteren Synodalversammlung bis Anfang 2023 vorgestellt werden. Bischof Dr. Helmut Dieser betonte zum Schluss der Synodalversammlung ausdrücklich: „Es muss eine erfahrbare Umsetzung geben. Alles andere wäre unerträglich!“

Alle wichtigen Informationen zur Synodalversammlung unter: www.heutebeidir.de