Strafbefehl gegen Weihbischof Dr. Johannes Bündgens rechtskräftig

Weihbischof Dr. Johannes Bündgens (c) Domkapitel Aachen - Andreas Schmitter
Weihbischof Dr. Johannes Bündgens
Datum:
Mi. 5. Okt. 2022
Von:
Stabsabteilung Kommunikation

Aachen, - Weihbischof Dr. Johannes Bündgens steht seit Dezember 2019 wegen Veruntreuung von Geldern im Fokus der Öffentlichkeit. Seitdem lässt er all seine Ämter ruhen und zelebriert auch keine öffentlichen Gottesdienste im Bistum Aachen. Am 13. Juli 2021 wurde er vom Amtsgericht Kerpen wegen Veruntreuung von 128.000 Euro zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

 Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt, diesen aber nun zurückgezogen. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig. Mit sofortiger Wirkung legt Weihbischof Dr. Bündgens seine Aufgabe als 1. Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes Aachen nieder.

Weihbischof Dr. Bündgens trägt dem Heiligen Vater die nun entstandene Situation vor und bittet ihn um Klärung. Um eine weitere Belastung durch den entstandenen Vertrauensverlust für das Bistum Aachen auszuschließen, stellt Bischof Dr. Helmut Dieser klar, dass Weihbischof Dr. Johannes Bündgens bis auf Weiteres keine bischöflichen Aufgaben im Bistum Aachen wahrnehmen wird. Bischof Dr. Helmut Dieser: „Ich fordere den Weihbischof auf, dem Heiligen Vater nunmehr seinen Rücktritt anzubieten.“