Der Generalvikar gewährleistet die Erfüllung des Grundauftrags der Bischöflichen Verwaltung.
Er hat die Richtlinienkompetenz und gibt die inhaltlichen und wirtschaftlichen Ziele der Bischöflichen Verwaltung vor und sichert deren strategische und programmatische Weiterentwicklung.
Der Generalvikar führt die Aufsicht über die kirchlichen Institutionen im Bistum.
Er leitet die Bischöfliche Verwaltung und führt die Hauptabteilungsleiter und die ihm unterstellten Mitarbeiter/-innen.
Der Generalvikar steht dem Bischof in der Leitung der Diözese zur Seite. Er sorgt für eine wirksame Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Stab des Generalvikars gliedert sich wie folgt: