Datenschutz

Datenschutz bedeutet, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bestimmte Grundsätze und Regeln einhalten muss. Es bedeutet nicht, dass Daten nicht mehr verarbeitet werden dürfen.

Das Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG) ist als Nachfolger der Kirchlichen Datenschutzordnung (KDO) seit dem 24. Mai 2018 gültig. Es gibt die Grundsätze und Regeln zum Schutz personenbezogener Daten bei Verarbeitungen in kirchlichen Einrichtungen vor. Ergänzt wird es durch die Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO), die seit dem 1. März 2019 gilt.

Bei der Umsetzung dieser Vorgaben unterstützen und beraten die betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dies sind für das Bischöfliche Generalvikariat und die angeschlossenen Einrichtungen Dr. Sebastian Ertel (Datenschutz Nord GmbH) und für die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände Christiane Banse.

Die Datenschutzbestimmungen des Bistums Aachen finden Sie hier.

Kontakt

Christiane Banse

Datenschutzbeauftragte für Kirchengemeinden

Dr. Sebastian Ertel

Datenschutzbeauftragter für das Bischöfliche Generalvikariat und die angeschlossenen Einrichtungen

Datenschutznord GmbH