Zum Inhalt springen
Offizialat

Das Bischöfliche Offizialat Aachen

Das Bischöfliche Offizialat ist das kirchliche Gericht des Bischofs und des Bistums Aachen. Es übt im Auftrag des Bischofs von Aachen die Rechtsprechung in den innerkirchlichen Angelegenheiten aus, die ihm zugewiesen sind, wie etwa Eheverfahren, innerkirchliche Strafverfahren oder weitere Angelegenheiten, in denen in der Katholischen Kirche im Bereich des Bistums Aachen Recht gesprochen wird. Maßgebliche Grundlage hierfür sind der Codex Iuris Canonici, das weltweit gültige kirchliche Gesetzbuch, sowie weitere Gesetze, Instruktionen oder besondere Normen.  

Unter den Themen, die für mögliche kirchliche Prozesse beim Offizialat in Frage kommen, nehmen die so genannten Ehenichtigkeitsverfahren einen besonderen Stellenwert ein.

Außer dem Offizialat als dem vom Kirchenrecht vorgeschriebenen ordentlichen Gericht bestehen auf Bistumsebene noch das kirchliche Arbeitsgericht; außerdem gibt es noch die Schlichtungs- und die Einigungsstelle. 

 

Kirchliches Ehenichtigkeitsverfahren

Ehenichtigkeitsverfahren
Ehenichtigkeitsverfahren

Grundsätzliches

Ehenichtigkeitsverfahren
Ehenichtigkeitsverfahren

Motivation und Gründe

Ehenichtigkeitsverfahren
Ehenichtigkeitsverfahren

Ablauf des Verfahrens

Ehenichtigkeitsverfahren
Ehenichtigkeitsverfahren

Kosten

Ehenichtigkeitsverfahren
Ehenichtigkeitsverfahren

Fachbegriffe

Ehenichtigkeitsverfahren
Ehenichtigkeitsverfahren

Häufige Fragen und Antworten