Katholische Bekenntnisschulen sind in der pluralen Bildungslandschaft Nordrhein-Westfalens eine unverzichtbare Säule. Wie andere Schularten auch, leisten sie ihren charakteristischen Bildungsauftrag. Als katholische Grund- oder Hauptschule erfüllen sie diesen in ihrem unterrichtlichen und erzieherischen Handeln entsprechend dem christlichen Menschenbild.
Katholische Bekenntnisschulen stehen grundsätzlich allen offen, die dieses Bildungskonzept bejahen können. Sie sind öffentliche Schulen in Trägerschaft der jeweiligen Kommunen. Unterricht und erzieherisches Handeln orientieren sich dabei an den Grundsätzen des Bekenntnisses. Sie sind damit ein Angebot an Eltern, die ihr Kind ihrem Bekenntnis entsprechend erziehen und dies auch im Kontext der schulischen Erziehung wünschen. Das katholische Bekenntnis wird hierbei im jeweiligen Schulprofil deutlich. Konkret bedeutet das, dass neben der Erteilung des Katholischen Religionsunterrichtes im gesamten Schulalltag Wert auf christliche Ideale gelegt wird, was sich etwa im gemeinsamen Feiern der Festtage im kirchlichen Jahreskreis äußert.
Das Angebot der Bekenntnisschulen ist in Nordrhein-Westfalen nach Artikel 12 Abs. 2 Landesverfassung und auch § 26 Abs. 3 SchulG garantiert.
Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung und Beratung an, kontaktieren Sie uns einfach.