„Die Präsenz der Kirche im schulischen Bereich zeigt sich in besonderer Weise durch die katholische Schule. Diese verfolgt nicht weniger als andere Schulen die Bildungsziele und die menschliche Formung der Jugend. Ihre besondere Aufgabe aber ist es, einen Lebensraum zu schaffen, in dem der Geist der Freiheit und der Liebe des Evangeliums lebendig ist.“
(Konzilserklärung Gravissimum educationis)
Das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft wird durch Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gewährleistet. Die katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Bistum Aachen sind sogenannte "Ersatzschulen". Sie vergeben dieselben Abschlüsse wie öffentliche Schulen.
Neben den zwölf bischöflichen Schulen gibt es im Bistum Aachen 14 weitere katholische Schulen in freier Trägerschaft, die zumeist in Ordenstradition stehen.