Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst
Eine vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis wird Lehramtsanwärter/-innen bzw. Referendar/-innen auf Antrag erteilt. Sie ist neben dem Master / Ersten Staatsexamen Voraussetzung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts in der zweiten Ausbildungsphase. Zuständig für Erteilung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst ist das Bistum, in dem der Ort des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) liegt, sofern dieser bei Antragsstellung schon bekannt ist. Ansonsten ist das Bistum zuständig, in dem die Universität liegt, an der der Abschluss erworben wurde. Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst wird von allen fünf Bistümern Nordrhein-Westfalens ohne eigenes Verfahren wechselseitig anerkannt.
Dem Antrag auf Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst ist der Studienbegleitbrief oder ein anderer geeigneter Nachweis über die Teilnahme an den verpflichtenden Modulen des Mentorats am Studienort beizulegen. Als Ansprechpartnerin bei Fragen zum Studienbegleitbrief steht die Leiterin des Aachener Mentorats, Anita Zucketto-Debour (azd@mentorat-aachen.de), zur Verfügung.