Kirchliche Bevollmächtigung

Um katholische Religionslehre zu erteilen, bedarf es neben den staatlichen Abschlüssen [Erstes Staatsexamen / Master und (Zweites) Staatsexamen] einer Kirchlichen Bevollmächtigung. Die unterschied-lichen Formen der Kirchlichen Bevollmächtigung können Sie den folgenden Hinweisen entnehmen.

Wir danken Ihnen für Ihre Bereitschaft, das Fach katholische Religionslehre zu unterrichten.

Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst

Eine vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis wird Lehramtsanwärter/-innen bzw. Referendar/-innen auf Antrag erteilt. Sie ist neben dem Master / Ersten Staatsexamen Voraussetzung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts in der zweiten Ausbildungsphase. Zuständig für Erteilung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst ist das Bistum, in dem der Ort des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) liegt, sofern dieser bei Antragsstellung schon bekannt ist. Ansonsten ist das Bistum zuständig, in dem die Universität liegt, an der der Abschluss erworben wurde. Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst wird von allen fünf Bistümern Nordrhein-Westfalens ohne eigenes Verfahren wechselseitig anerkannt.

Dem Antrag auf Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst ist der Studienbegleitbrief oder ein anderer geeigneter Nachweis über die Teilnahme an den verpflichtenden Modulen des Mentorats am Studienort beizulegen. Als Ansprechpartnerin bei Fragen zum Studienbegleitbrief steht die Leiterin des Aachener Mentorats, Anita Zucketto-Debour (azd@mentorat-aachen.de), zur Verfügung.

 

Die Missio canonica ist die bischöfliche Beauftragung für Lehrer/-innen, um das Fach katholische Religionslehre zu erteilen. Sie ist neben den staatlichen Abschlüssen [Master / Erstes und (Zweites) Staatsexamen] Voraussetzung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes.

  • Nach Ende des Vorbereitungsdienstes wird die Missio canonica auf Antrag erteilt.
  • Zuständig für die Erteilung ist das (Erz-)Bistum, in dem der schulische Einsatzort liegt. Sofern dieser nicht bekannt ist, ist der Ort des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) entscheidend.
  • Sie ist gültig für alle Schulen der entsprechenden Schulform im Bereich der Diözese. Falls die Absicht besteht, die Diözese zu wechseln, ist die Urkunde dem dort zuständigen (Erz-)Bischöflichen Generalvikariat vorzulegen.

Diese Form der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis kann Lehrer/-innen ohne theologisches Studium erteilt werden. Voraussetzungen hierfür sind:

  • eine abgeschlossene Lehramtsausbildung [Erstes Staatsexamen / Master und (Zweites) Staatsexamen],
  • eine Festanstellung im Schuldienst (Land Nordrhein-Westfalen oder Ersatzschulträger),
  • eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass an der eigenen Schule Bedarf an Lehrkräften im Fach katholische Religionslehre besteht, der durch die zur Verfügung stehenden Religionslehrer/-innen nicht abgedeckt werden kann.

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis wird zunächst befristetet erteilt, kann aber entfristet werden. Voraussetzung hierfür ist: 

  • die Teilnahme an einer Qualifikationsmaßnahme zur Erteilung des Katholischen Religionsunterrichtes am Institut für Lehrerfortbildung (Zertifikatskurs oder Studienkurs zum Erwerb eines Weiterbildungsmasters im Fach Katholische Religionslehre) oder am Qualifikationskurs des Katechetischen Instituts (nur für die Primarstufe und nur für die eigene Schule).

Ansprechpartnerinnen

Ruth Schlömer (c) Bistum Aachen / Andreas Steindl

Ruth Schloemer

Sachbearbeiterin Kirchliche Bevollmächtigung

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag

jeweils von 09:00 - 12:30 Uhr

MAFoto_Koch (c) Andreas Steindl

Helma Koch

Geschäftszimmer des Abteilungsleiters