Religionsunterricht

Im Religionsunterricht wird die Frage nach Gott, dem Sinn des menschlichen Lebens und der Welt gestellt. Der Religionsunterricht erörtert die Antworten, die Christen aufgrund ihrer Erfahrungen mit Gott gefunden haben und die sie heute als Orientierung für die Zukunft geben können.

Religionsunterricht wird als konfessionell gebundener Unterricht erteilt, der in der Begegnung mit Glaubensüberzeugungen und Glaubenspraxis gültige Lebensorientierung vermitteln kann. Kompetenzorientierter Religionsunterricht, der lebendige und persönliche Bildungsprozesse anhand existenzieller Fragen evoziert, stellt sich vor allem drei Aufgaben:

  • Vermittlung von strukturiertem und lebensbedeutsamen Grundwissen über den Glauben der Kirche
  • Vertrautmachen mit Formen gelebten Glaubens
  • Förderung religiöser Dialog- und Urteilsfähigkeit(Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, 18)

Der Katholische Religionsunterricht ist ein ordentliches, versetzungsrelevantes Unterrichtsfach, das durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 7, Abs. 3) garantiert wird. Er unterliegt an öffentlichen Schulen der staatlichen Schulaufsicht und wird in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche erteilt. Die Kirche hat den Inhalt und die Ziele des Katholischen Religionsunterrichts zu verantworten. Die Aufsicht über den Katholischen Religionsunterricht wird damit zur „res mixta“ von Staat und Kirche, die diese Aufgabe gemeinsam in Kooperation übernehmen.

Die Abteilung Erziehung und Schule unterstützt Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler in ihren Fragen zur ordnungsgemäßen Erteilung des Katholischen Religionsunterrichtes. Sie nimmt Einsicht in den Katholischen Religionsunterricht und ist an Entwicklungsprozessen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Faches beteiligt.

 

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht

Zum Schuljahresbeginn 2018/19 können Grundschulen und weiterführende Schulen für den Bereich der Sekundarstufe I auf Antrag erstmals konfessionell-kooperativen Religionsunterricht innerhalb des Gebiets der beteiligten Landes-kirchen und (Erz-)Bistümer einrichten. Auch das Bistum Aachen und die Evangelische Kirche im Rheinland ermöglichen diese Form des konfessionellen Religionsunterrichts. 

Unter den unten stehenden Downloads  können Sie aktuelle Informationen und die entsprechenden Antragsformulare herunterladen. Natürlich stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Eine Übersicht über alle obligatorischen Fortbildungen, die von den beiden Kirchen und dem Institut für Lehrerfortbildung in Essen aktuell angeboten werden, findet sich hier. 

 

Zukunftsfähiger Religionsunterricht

Zur Zukunft des Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen

Der Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen steht vor neuen Herausforderungen: Evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler werden weniger, der Anteil konfessionsloser und muslimischer Schüler steigt. Wie kann sich der Religionsunterricht auf die neue Situation einstellen? Darüber haben sich die Landeskirchen und Erzbistümer in NRW gemeinsam Gedanken gemacht. Sie haben sich darüber verständigt, welche Bedeutung und Ziele der Religionsunterricht für sie hat und ausgelotet, wie er im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weiterentwickelt werden kann. Die Ergebnisse haben sie in sechs Thesen zusammengefasst.

Religionsunterricht macht Schülerinnen und Schüler sprachfähig über ihren Glauben

Der Religionsunterricht erfüllt demnach wichtige gesellschaftliche Aufgaben: Er unterstützt Schülerinnen und Schülern dabei, sich in der einer Vielfalt von Religionen und Weltanschauungen zurechtzufinden und befähigt sie, sich mit anderen über eigene Glaubensvorstellungen auszutauschen. Er bietet Antworten auf Sinnfragen und vermittelt ein Wertebewusstsein, das Toleranz und Frieden fördert.

Lehrkräfte stehen als Person für die Religion, die sie vertreten

Grundlegend für einen zukunftsfähigen Religionsunterricht in NRW bleibt dabei die im Grundgesetz (Artikel 7, Absatz 3) verankertet Bekenntnisbezogenheit. Das heißt, der Unterricht wird nach den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaft erteilt. Religionslehrerinnen und -lehrer erhalten eine Beauftragung von ihrer Kirche und stehen als Person für die Religion, die sie vertreten. 

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht entwickelt sich positiv

Seit dem Schuljahr 2018/2019 besteht in NRW an den allgemeinbildenden Schulen die Möglichkeit zu einer Zusammenarbeit zwischen Evangelischem und Katholischem Religionsunterricht. Bei dem sogenannten konfessionell-kooperativen Religionsunterricht gilt der Grundsatz „Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“. Schülerinnen und Schülern werden von wechselnd evangelischen und katholischen Fachlehrerinnen und -lehren unterrichtet. Diese Organisationsform fördert ökumenische Offenheit und Verständigung bei gleichzeitiger Auseinandersetzung mit der jeweils eigenen Konfession. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht entwickelt sich in NRW sehr positiv: Im Schuljahr 2021/2022 haben sich mehr als 500 Schulen beteiligt, eine Ausweitung ist erwünscht. Entsprechend sollen Religionslehrerinnen und -lehrer verbindlich dazu aus- und fortgebildet werden. 

Leitlinien für interreligiösen Austausch werden erarbeitet

Für einen zukunftsfähigen Religionsunterricht soll neben dem Austausch zwischen den Konfessionen auch der Dialog zwischen verschiedenen Religionen gefördert werden. Es gibt in NRW bereits Versuche, bei denen christliche und muslimische Schülerinnen und Schüler phasenweise oder projektbezogen gemeinsam unterrichtet werden. Diese Versuche werden derzeit von den Bistümern und Landeskirchen ausgewertet und es wird an gemeinsamen Leitlinien und Qualitätsstandards gearbeitet. Auch darüber hinaus wird die Gestaltung eines zukunftsfähigen Religionsunterrichts ein fortwährender Prozess sein. Das entstanden Thesenpapier ist dabei eine Momentaufnahme, die es weiter fortzuschreiben gilt. 

Stand: 16.03.2023

 

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 Broschüren

Ansprechpartner

Carsten Gier (c) Carsten Gier

Carsten Gier

Abteilungsleiter

Christian Masrourchehr (c) Bistum Aachen Andreas Steindl

Christian Masrourchehr

Schulrat i.K. für Kath. Religionsunterricht an Gymnasien und Berufskollegs

Carolin Mehl (c) Bistum Aachen

Carolin Mehl

Schulrätin i.K. für Bekenntnisschulen und Kath. Religionsunterricht an Grund- und Förderschulen

Axel Rüttgers (c) Bistum Aachen - Andreas Steindl

Axel Rüttgers

Schulrat i.K. für Katholischen Religionsunterricht an Haupt-, Real, Sekundar-, Gesamt- und Förderschulen