Offene Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Aachen: Gut für Kinder und Jugendliche - Gut für die Kirche

Im Bistum Aachen befinden sich in kirchlicher Trägerschaft von Kirchengemeindeverbände bzw. Pfarreien sowie anerkannter Vereine ca. 90 Einrichtungen in stationärer und mobiler Organisationsform. Insgesamt arbeiten dort ca. 130 hauptberufliche pädagogische Fachkräfte, sowie einen hohe Zahl an ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen ohne die diese Arbeit undenkbar wäre.

Unter kirchlicher Offener Kinder- und Jugendarbeit versteht man mit kirchlichen und öffentlichen Mitteln geförderte Angebote in Einrichtung und mobilen Formen der Kinder- und Jugendarbeit in kirchlicher Trägerschaft, die für eine jugendliche Zielgruppe ein verlässliches personales offenes Angebot vorhält.

Offene Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Aachen ist Teil der pastoralen Arbeit der katholischen Kirche im Bistum Aachen und sowohl konzeptionell als auch organisatorisch durch die vom Bischof zu Aachen in Kraft gesetzte Rahmenordnung Kirchlicher Jugendarbeit und Konzeption Offener Kinder- und Jugendarbeit legitimiert.

Wilfried Cüsters (c) Bistum Aachen / Andreas Steindl

Wilfried Cüsters

Kirchliche Jugendarbeit / Offene Jugendarbeit

FAQ Kinder- und Jugendarbeit

Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Jugendfreizeitstätten in katholischer Trägerschaft ist Teil der Patroral und wendet sich als solche ohne Vorbehalte an die Zielgruppe der Kinder, Jugendliche und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen "um deren selber willen".

Offene Kinder- und Jugendarbeit ist eine besondere Form der Verwirklichung des Heilsangebotes Gottest an die Menschen. Indem Kinder und Jugendliche, die nicht selten der Kirche und dem Evangelium fern stehen und erhebliche Skepsis mitbringen, können gläubige Christen die Botschaft des Evangelium durch diese Kinder und Jugendlichen neu lernen. Es gilt dann die Neuerungen aufzunehmen und in die Gesamtpastoral einzubringen. 

Die Kernaufgabe der Offenen Einrichtungen besteht darin, Lebensbegleiter für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 27 Jahren zu sein. Die Begleitung erfolgt beziehungsorientiert und in sicheren Räumen, in denen sich die Kinder und Jugendlichen wohl fühlen, Platz haben und sich entfalten können.

Durch verlässliche und vertrauensvolle Beziehungen zu Erwachsenen und Gleichaltrigen, die Orientierung bieten und eine Vorbildfunktion einnehmen, vermitteln offene Türen christliche und demokratische Werte sowie persönliche Kompetenzen, die für die Persönlichkeitsentwicklung, die Lebensgestaltung und die berufliche Orientierung der Kinder und Jugendlichen wichtig sind.

 

Offene Jugendarbeit verfolgt pädagogische wie präventive Ziele. Sie stellt jungen Menschen – im wörtlichen Sinn – Raum zur Verfügung für gemeinsame Freizeitgestaltung und bietet – im übertragenen Sinn – Freiräume für die Entwicklung von Sozialverhalten.

Offene Jugendarbeit bietet einen geschützten Raum zum Experimentieren und ist unter anderem ein Lernfeld für die Übernahme von Verantwortung, das Einüben von Toleranz, Solidarität und Engagement.

Die Angebote sind niedrigschwellig, offen für alle, kostengünstig und vielfältig (Sport, Musik, neue Medien etc.). Die Angebote werden professionell von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Expert/innen durchgeführt und orientieren sich dicht an der Lebenswelt der Zielgruppe, an deren Bedürfnissen, Alter und Soziodemografie sowie geographischen Faktoren wie dem Stadtteil.

Die Trägerschaft von kirchlicher Offener Kinder- und Jugendarbeit liegt bei den örtlichen Trägern, die in der Rahmenkonzeption benannt sind. Sie verantworten die Führung und Gestaltung der konkreten Arbeit im jeweiligen Sozialraum und sorgen für ein Wirksamwerden von Kirche in der Lebenswelt der Zielgruppe.

Die Fachberatung und -aufsicht über die konzeptionelle Arbeit und deren Weiterentwicklung in überörtlichen Zusammenhängen haben die Fachbereiche der Kirchlichen Jugendarbeit in den jeweiligen Büros der Regionaldekane. Sie organisieren den Fachaustausch, geben Hilfestellung bei fachlichen oder konzeptionellen Fragestellungen und regen erforderliche Weiterentwicklungen an.

Das Bischöfliche Generalvikariat verantwortet die zur Verfügung gestellten Mittel und sorgt für die Einhaltung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der konzeptionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Durch Genehmigung, Beratung und Vernetzung obliegen ihr die erforderlichen Organisationsentscheidungen.

Die Interessen der Träger werden durch eine eigene Vertretungsstruktur regional und diözesan vernetzt. Diese werden bei zentralen Fragestellen entsprechend eingebunden und habe so teil an Entscheidungsprozessen.