Aachen, (iba) – Bischof Dr. Helmut Dieser begrüßt in einer Stellungnahme die „Pastorale Handreichung zur Frage konfessionsverbindender Ehen und gemeinsamer Teilnahme an der Eucharistie", die vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitet worden ist:
„Ich freue mich darüber, dass wir Bischöfe im Ständigen Rat unsere Erklärung vom 27. Juni 2018 über die Pastorale Handreichung zur Frage der Teilnahme an der Eucharistie in konfessionsverbindenden Ehen einmütig verabschieden konnten. Das war nach den Turbulenzen der zurückliegenden Wochen nicht leicht zu erwarten
Umso wichtiger ist mir, dass damit das eigentliche Anliegen unserer umstrittenen Handreichung noch einmal deutlich hervortritt: den konfessionsverbindenden Ehepaaren Hilfen zu einer eigenen Gewissensentscheidung zu geben, die ein ernsthaftes geistliches Bedürfnis haben, ihre eheliche Gemeinschaft auch im gemeinsamen Empfang der Eucharistie zu vertiefen.
Deshalb bin ich auch dankbar dafür, dass die Handreichung nun als Orientierungshilfe veröffentlicht wird.
Ich empfehle sie den Priestern, den Seelsorgerinnen und Seelsorgern meines Bistums sowie den Ehepaaren und allen Interessierten als Orientierungsrahmen, aus dem sie tiefe geistliche Unterscheidungshilfen gewinnen können.
Für die weitere mühsame Suche nach der Einheit der Kirchen bleibt unsere Überzeugung leitend, dass die volle Gemeinschaft in der Eucharistie untrennbar ist von der vollen Gemeinschaft in der Kirche. Dieser Leitgedanke bestimmt auch durchgehend die Ausführungen der deutschen Bischöfe in der nunmehr erschienenen Orientierungshilfe.
Die Ökumene bleibt unter diesem Leitgedanken eine der Hauptaufgaben der noch getrennten Kirchen." (iba/Na 047)