Die Solidaritätskollekte findet am Sonntag, 7. Mai 2023, und in den Vorabendgottesdiensten, statt. Rechtzeitig vor der Kollekte werden allen Pfarreien, Verbänden und Initiativen Plakate und Postkarten zugestellt. Die „Liturgischen Bausteine" und weitere Unterlagen können dann hier heruntergeladen werden. Bei der Solidaritätskollekte handelt es sich um eine Pflichtkollekte.
Durch die Pandemie ist der Arbeitsmarkt stark betroffen. Die Menschen, die aus der Erwerbsarbeit herausfallen, dürfen uns nicht gleichgültig sein. Wir müssen als Kirche besonders darauf achten, dass sich keine „Globalisierung der Gleichgültigkeit“ entwickelt, von der Papst Franziskus in seinem Apostolischen Schreiben „Evangelii gaudium“ spricht.
Die kirchliche Arbeitslosenarbeit im Bistum Aachen ist auf die praktische und finanzielle Solidarität durch viele Menschen in den Gemeinden und Verbänden angewiesen. Auch im vergangenen Jahr wurden über 30 Maßnahmen in unserem Bistum aus dem Solidaritätsfonds gefördert. Die großzügige Bereitschaft zur Spende zeigt, dass die Solidarität in unserem Bistum mit arbeitslosen Menschen weiterhin ungebrochen ist.
Info für die Pfarreien:
Bitte überweisen Sie die Kollektengelder der Solidaritätskollekte unter Angabe des Verwendungszweckes "4490474/Debitorennummer der jeweiligen Pfarrei" auf das Konto IBAN DE41 3706 0193 1000 1000 36, an die Bistumskasse.