Das Bistum Aachen nimmt seine Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit, im Gesundheits- und Brandschutz auf Basis des „Präventionskonzepts für die Katholische Kirche“ und der einschlägigen berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Vorschriften wahr.
Der Focus richtet sich dabei in erster Linie auf die Sorge um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz und in den Einrichtungen und der ehrenamtlich Tätigen entsprechend der Leitlinien für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bistum Aachen.
Dabei werden selbstverständlich anerkannte Regeln der Technik und arbeitsmedizinische Empfehlungen beachtet.
Themen wie die Organisation der Ersten Hilfe, der Einsatz von Brandschutzhelfern, die Büro- und Bildschirmtätigkeit, die ergonomisch richtige Bestuhlung, die Ausleuchtung des Büros sowie gesundheitliche Aspekte sind nur einige Beispiele, die dabei bedeutsam sind.
Wesentliche Instrumente in der Prävention sind die Gefährdungsbeurteilungen, die Unterweisungen und die betrieblichen Begehungen.
Seit dem Jahr 2022 wird mit das Qualitätsmanagement "Arbeitsschutz mit System (AMS)" im Bistum Aachen eingeführt, um damitden Arbeitsschutz in seiner Qualität stetig weiter zu entwickeln. Das Bistum und die Verantwortlichen im Arbeitsschutz garantieren auf diese Weise mit Unterstützung der Mitarbeitenden die Sicherheit und Gesundheit in den vielen Wirkungsbereichen der Kirchengemeinden und des Bistums. Unser Anspruch besteht darin, Arbeitsplätze gesundheitsförderlich zu gestalten und Unfälle im Kontext der jeweiligen Tätigkeiten zu verhindern.
Datenschutz bedeutet, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bestimmte Grundsätze und Regeln einhalten muss. Es bedeutet nicht, dass Daten nicht mehr verarbeitet werden dürfen.
Das Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG) ist als Nachfolger der Kirchlichen Datenschutzordnung (KDO) seit dem 24. Mai 2018 gültig. Es gibt die Grundsätze und Regeln zum Schutz personenbezogener Daten bei Verarbeitungen in kirchlichen Einrichtungen vor. Ergänzt wird es durch die Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO), die seit dem 1. März 2019 gilt.
Bei der Umsetzung dieser Vorgaben unterstützen und beraten die betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dies sind für das Bischöfliche Generalvikariat und die angeschlossenen Einrichtungen Herr Johannes Mönter und für die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände Frau Christiane Banse.
Unsere Schulungs- und Unterstützungsangebote finden Sie unter https://datenschutz.bistum-aachen.de.
Viele Arbeitsprozesse im Bistum Aachen werden elektronisch gesteuert und große Mengen von Informationen sind digital gespeichert, werden verarbeitet und in Netzen übermittelt. Angesichts der vielfältigen und wachsenden Gefährdungspotentiale und der steigenden Abhängigkeit stellen sich damit für alle Anwender hinsichtlich der Informationssicherheit die Fragen, wie kann ich, wo und mit welchen Mitteln, mehr Sicherheit erreichen. Ziel der IT-Sicherheit im Bistum Aachen ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Umgang mit sensiblen Daten und Unterlagen im Bischöflichen Generalvikariat zu sensibilisieren.
Eigens hierzu gibt es im Bistum Aachen ein IT-Sicherheitsteam, welches sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Organisationseinheiten zusammensetzt und aktuelle Sicherheitsthemen behandelt sowie Lösungen hierzu entwickelt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb des Bistumsnetztes wenden sich Im Falle eines akuten Sicherheitsproblems, bzw. Vorfalls bitte an die Bistumshotline.
Folgende Angebote bestehen zur Zeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für ehrenamtlich Tätige des Bistums:
Im Weiteren kann die Website www.bsi-fuer-buerger.de ihnen helfen, Fragen bezüglich Sicherheit zu beantworten. Dort werden Ihnen Hilfsmittel an die Hand gegeben um die alltägliche Arbeit mit Informationssystemen sicherer zu gestalten.