Kirchliche Präventionsarbeit kommt auf den Prüfstand

Gemeinsame Ausschreibung der katholischen (Erz-)Bistümer in NRW: Erstmals wissenschaftliche Evaluation.

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Datum:
Di. 24. Nov. 2020
Von:
iba

Aachen, (iba) – Um sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen in kirchlichen Einrichtungen zu verhindern oder Betroffene schnell in Sicherheit zu bringen, setzen die fünf katholischen (Erz-) Bistümer in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf Prävention. Jetzt wollen sie die Wirksamkeit der seit zehn Jahren praktizierten kirchlichen Präventionsarbeit erstmals wissenschaftlich untersuchen lassen.

Die Ausschreibung zu der Wirksamkeitsforschung hat das Katholische Büro in Düsseldorf, die Vertretung der (Erz-) Bistümer auf Landesebene, jetzt veröffentlicht. Wissenschaftliche Arbeitsgruppen können sich darauf bewerben. Verantwortlich für das Evaluationsprojekt sind das Bistum Aachen, das Bistum Essen, das Erzbistum Köln, das Bistum Münster und das Erzbistum Paderborn. Sie arbeiten seit 2010 auf den selben gesetzlichen Grundlagen zur Prävention sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen. Diese Grundlagen sind die Rahmenordnung Prävention der Deutschen Bischofskonferenz in ihrer aktuellen Fassung von 2019 und die gemeinsam erarbeiteten und gleichlautenden Präventionsordnungen der Bistümer.

„Prävention ist dort angekommen, wo sie fest verankert sein muss: in all unseren Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen. Das belegt die Erfahrung aus zehn Jahren Präventionsarbeit. Unser Schutz im Sinne einer Risikovorbeugung funktioniert also,“ betont Almuth Grüner, Präventionsbeauftragte des Bistums Aachen. „Um noch effizienter zu werden, wäre es wichtig zu wissen, welche Faktoren besonders zielführend sind: Sind es die Schulungsangebote, Info-Materialien oder etwa digitalen Angebote? Die Studie kann aufzeigen, in welcher Richtung unser Einsatz in den kommenden Jahren besonders wirkungsvoll ist und so unseren Fokus schärfen“, betont Almuth Grüner. „Gerne übernehme ich auch persönlich Mitverantwortung für das Evaluationsprojekt, weil hier Standards gesetzt werden, die in die Zukunft führen“, ergänzt Generalvikar Dr. Andreas Frick.

Die Studie soll an den aktuellen Forschungsstand zum Thema anknüpfen. Außerdem soll sie der Besonderheit kirchlicher Präventionsarbeit gerecht werden. Dabei sind Veränderungen von Kultur und Prozessen in Institutionen ebenso zu betrachten wie veränderte Haltungen und Betrachtungsweisen der beteiligten Personen und gesellschaftliche Perspektiven. Für die Studie werden die Forscherinnen und Forscher Zugang zu kirchlichen Kindertagesstätten, Schulen, Kirchengemeinden, Jugendverbänden, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen der Alten-, Behinderten- und Gesundheitshilfe erhalten.

Bei der Umsetzung der Evaluation arbeiten die Präventionsbeauftragten mit dem Institut für Prävention und Aufarbeitung Sexualisierter Gewalt (IPA) aus der Grafschaft Lantershofen zusammen. Dieses hat nötige Kontakte zur Wissenschaft hergestellt und einige organisatorische Aufgaben übernommen. Interessierte Fachleute können zunächst Interessensbekundungen einreichen. Werden diese zugelassen, werden die Autorinnen und Autoren im Februar 2021 zu einem Workshop eingeladen. Dort wird das Projektvorhaben im Detail vorgestellt und werden mit den Anbietern Realisierungsmöglichkeiten diskutiert. Nach der Beauftragung durch die Generalvikare der fünf NRW-(Erz-) Bistümer ist frühester Projektstart ist der 1. März 2021.

Die Interessenbekundungen sollten höchstens 15 Seiten umfassen. Sie müssen Aussagen treffen zu den konkreten Zielen und Fragestellungen der Forschungsarbeit, zu Forschungsplan und methodischen Erläuterungen, zum Kosten- und Zeitplan sowie zu Referenzen und Erfahrungshintergrund. Nötig sind außerdem allgemeine Angaben zur durchführenden Institution und den Qualifikationen des Personals, das im Projekt mitarbeiten soll. Der Auftrag wird anhand der Kriterien inhaltlich-fachliche Übereinstimmung mit dem Forschungsanliegen und den Forschungszielen, methodische Güte und Plausibilität des Forschungsdesigns, Angemessenheit und Plausibilität der Kostenplanung sowie Erfahrungshintergrund des Anbieters im Forschungsfeld vergeben werden.

Interessenbekundungen sind digital als ein Gesamtdokument im pdf-Format bis zum 30. Januar 2021 unter der Mailadresse zentrale@katholisches-buero-nrw.de an das Katholische Büro Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zu senden. In einem zweiten Schritt können anschließend detaillierte Forschungskonzepte eingereicht werden.

Mehr dazu: http://katholisches-buero-nrw.de/aktuelles.html. (iba/Na 067)