Um katholische Religionslehre zu erteilen, bedarf es neben den staatlichen Abschlüssen [Erstes Staatsexamen / Master und (Zweites) Staatsexamen] einer Kirchlichen Bevollmächtigung. Die unterschied-lichen Formen der Kirchlichen Bevollmächtigung können Sie den folgenden Hinweisen entnehmen.
Wir danken Ihnen für Ihre Bereitschaft, das Fach katholische Religionslehre zu unterrichten.