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Kirchliche Bevollmächtigung

Um katholische Religionslehre zu erteilen, bedarf es neben den staatlichen Abschlüssen [Erstes Staatsexamen / Master und (Zweites) Staatsexamen] einer Kirchlichen Bevollmächtigung. Die unterschied-lichen Formen der Kirchlichen Bevollmächtigung können Sie den folgenden Hinweisen entnehmen.

Wir danken Ihnen für Ihre Bereitschaft, das Fach katholische Religionslehre zu unterrichten.

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Ruth Schloemer

Ansprechpartnerinnen

Ruth Schloemer

Sachbearbeiterin Kirchliche Bevollmächtigung

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag

jeweils von 09:00 - 12:30 Uhr

Helma Koch

Helma Koch

Geschäftszimmer des Abteilungsleiters