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Häufig gestellte Fragen

Wie finde ich Beratung und Unterstützung?

Zeitzeugen und alle, die zur Aufklärung sexualisierter Gewalttaten im Bistum Aachen beitragen können, können sich an die Hotline Tel: 0241 452 225 wenden. Dort nehmen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Hinweise vertraulich entgegen.

Oder nutzen Sie das Formular unter www.missbrauch-melden.de. Auch dieser Meldeweg ist vertraulich, bei Bedarf anonym, und erfüllt alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.

Wir haben Ihnen eine Übersicht zu den Beratungs- und Hilfsangeboten zusammengestellt. Zur Anerkennung des Leids finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu Beratung und Ansprechpersonen.

Wenn Sie sofort Missbrauch melden möchten, wenden Sie sich bitte an eine Ansprechperson, an die Interventionsbeauftragte, melden sich bei der Hotline Tel:  0241 452 225 oder nutzen Sie das Portal missbrauch-melden.de

Wenn es um eine Einschätzung einer unklaren Situation geht, ist auch eine (anonyme) Beratung durch die Präventionsbeauftragte möglich.

Gerne können Sie sich an die Hotline 0241 452 225 des Bistums Aachen wenden. 

Zudem können Sie das Formular unter https://missbrauch-melden.de auch ohne Angabe eines Namens ausfüllen. 

 

Grundsätzlich gilt Ihre Glaubwürdigkeit. Der Bereich Intervention innerhalb der Stabsabteilung PIA (Interventionsstelle) führt zusammen mit den Ansprechpersonen eine sogenannte wohlwollende Plausibilitätsprüfung durch und untersucht die Eckdaten auf Stimmigkeit.

Wenden Sie sich in diesem Fall gerne an die Interventionsstelle. Diese berät und zeigt mögliche Verfahrenswege auf. 

Hier finden Sie eine Übersicht zu den unabhängigen Beratungsstellen.

Zudem steht Ihnen das anonyme Hinweisgebersystem des Bistum Aachen zur Verfügung:  www.sicher-melden.de

Der Begriff "Sexualisierte Gewalt" setzt sich als wissenschaftlich richtige Bezeichnung zunehmend durch. Diese Begrifflichkeit macht deutlich, dass es sich in erster Linie um eine Gewalttat handelt, die mittels sexueller Übergriffe ihren Ausdruck findet. Sexuelle Handlungen werden instrumentalisiert, um Gewalt und Macht auszuüben. Dies unterscheidet sexualisierte Gewalt von körperlicher, psychischer und struktureller Gewalt. (Quelle: zartbitter münster)

Aufarbeitung

Mit der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachten durch die Münchener Kanzlei – heute Westpfahl Spilker Wastl Rechtsanwälte – im November 2020 hatte das Bistum Aachen eine wichtige Zwischenetappe erreicht, um die systemischen Ursachen für sexualisierte Gewalt im Bistum offenzulegen. Seitdem werden die sich daraus ergebenden Aufgabenstellungen konsequent erarbeitet und umgesetzt:

  • Neuausrichtung der Priesterausbildung (keine Überhöhung des Priesteramtes, Arbeiten in gemischten Teams, Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität)
  • konsequenter Einsatz bestehender Schutzkonzepte in allen Pfarreien und Einrichtungen
  • weitere Professionalisierung von Intervention und Prävention.

Dies sind nur einige Hebel, mit denen das Bistum einem System begegnet, das durch Klerikalismus und Co-Klerikalismus befördert worden war.

Wir wissen, dass sexueller Missbrauch immer wieder passieren kann. Deshalb ist es wichtig, dauerhaft sensibel und aufmerksam zu sein. Das Bistum Aachen etabliert eine Kultur des Hinsehens und des Zuhörens. Wir gehen schnell und konsequent gegen sexualisierte Gewalt im kirchlichen Bereich vor. Beschuldigungen gegen lebende Priester werden zur Anzeige gebracht. Verschweigen und Vertuschen haben keinen Raum.

Bundesweit war die Katholische Kirche eine der ersten Institutionen, die flächendeckend Maßnahmen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt anbot. Diese umfangreiche Präventionsarbeit ist im Bistum Aachen seit gut zehn Jahren etabliert. Die Gemeinden und Einrichtungen für Kinder/Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene haben ein Institutionelles Schutzkonzept. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden nehmen an Präventionsschulungen teil und müssen regelmäßig entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Präventionsbeauftragte steuert und unterstützt die Umsetzung dieser Maßnahmen.

Die Interventionsstelle koordiniert den Schutz und die Hilfe für Betroffene und betreut die Verfahren bei Verdachtsfällen. Wenn Hinweise frühzeitig ernst genommen werden, können weitere Taten verhindert werden.

Und die Aufarbeitung schafft eine neue Gesprächskultur, in der offen über die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft gesprochen werden kann.

Bischof Helmut Dieser hat im November 2020 einen Solidaritätsfonds beim Bischöflichen Stuhl eingerichtet. Der Fonds speist sich aus zweckgebundenen Spenden, Beiträgen von Bischöfen und Priestern sowie aus Überschüssen des Bischöflichen Stuhls. Ohne dass Kirchensteuermittel aufgewendet werden, bestreitet der Fonds die materiellen Leistungen des Bistums Aachen für Betroffene. Im Solidaritätsfonds sind insgesamt 2 Mio. Euro zurückgestellt und der Fonds wird kontinuierlich aufgefüllt. Da diese Summe als Haushaltsbudget gilt, das von den Gremien genehmigt wurde, mussten Vermögensrat und Konsultorenkollegium bei der Auszahlung von Summen über 100 000 Euro im Falle von positiven UKA-Entscheiden nicht gehört werden.

Der Bischof stellt auf der Basis der Interventionsordnung sicher, dass Beschuldigte und mutmaßliche Täter bis zur rechtlichen Klärung der Vorwürfe keinen aktiven Dienst in der Seelsorge tun. Wenn Beschuldigte noch leben, wird immer die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, außer wenn sich die Betroffenen ausdrücklich dagegen aussprechen und der Verzicht auf eine Mitteilung rechtlich zulässig ist. Im Anschluss beginnt das kirchenrechtliche Verfahren.

Unter Bischof Dr. Dieser ist verurteilten Tätern von sexuellem Missbrauch kein seelsorglicher Auftrag erteilt worden. Zudem wird die Einhaltung der den Tätern erteilten Auflagen engmaschig überwacht.  Lebende Kleriker, die der sexualisierten Gewalt beschuldigt worden sind, werden nach Abschluss des weltlichen, strafrechtlichen Verfahrens einem kirchenrechtlichen Verfahren unterworfen. Die kirchenrechtliche Voruntersuchung gehört seit 2023 ebenfalls zu den Handlungsfeldern der Interventionsbeauftragten. Aktuelle Zahlen fiinden Sie im Jahresbericht 2024 auf Seite 22.

„Aufarbeitung soll aufdecken, in welcher Kultur sexueller Kindesmissbrauch in einer Institution stattgefunden hat, welche Strukturen unter Umständen mit dazu beigetragen haben, dass Täter und Täterinnen Kindern und Jugendlichen Gewalt angetan haben, wer davon gewusst hat, aber sie nicht oder spät unterbunden hat. Sie soll sichtbar machen, ob es unter den Verantwortlichen in den Institutionen zu dem Zeitpunkt des Missbrauchs eine Haltung gab, die Gewalt begünstigt und Kinder oder Jugendliche abgewertet hat, und sie will klären, ob und wenn ja warum sexueller Kindesmissbrauch in einer Einrichtung vertuscht, verdrängt, verschwiegen wurde. Auf der Basis dieser Erkenntnisse zielt Aufarbeitung auf Anerkennung des Leids und auf die Rechte und Unterstützung erwachsener Betroffener. Sie will einen Beitrag dazu leisten, Kinder und Jugendliche besser zu schützen und ihre Rechte zu etablieren, und sie zielt darauf, die Gesellschaft für die Dimensionen sexuellen Kindesmissbrauchs zu sensibilisieren. Durch öffentliche Berichterstattung und Empfehlungen kommt Aufarbeitung zu einem Ergebnis, an das für Prävention angeknüpft werden kann.“ 

Quelle: DEFINITION entnommen aus UBSKM Rechte und Pflichten

Das unabhängige Gutachten der Münchener Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl  (heute  Westpfahl Spilker) hat die systemischen Ursachen durch Klerikalismus und sogenannten Co-Klerikalismus klar benannt. Die Maßnahmen und Konsequenzen können Sie hier nachlesen.

Die Richtlinien für die Priesterausbildung im Bistum Aachen sind im Hinblick auf die Empfehlungen des Gutachtens überarbeitet worden. Hier finden Sie weitere Details:

Die aktuellen Fallzahlen finden Sie hier:

Die aktuellen Zahlen finden Sie hier: 

Aufruf an Betroffene | Namensnennung

Betroffene können sich gerne vertrauensvoll an die Hotline wenden. Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden sich, wenn Sie einen Kontaktwunsch haben. Oder Sie wenden sich direkt an eine der unabhängigen Ansprechpersonen. Bitte nutzen Sie auch die Kontaktmöglichkeit unter www.missbrauch-melden.de. Auch dieser Meldeweg ist vertraulich, auf Wunsch anonym, und erfüllt alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.

Zeitzeugen und alle, die zur Aufklärung sexualisierter Gewalttaten im Bistum Aachen beitragen können, können sich gerne an die Hotline wenden. Dort nehmen qualifizierte Mitarbeitende Ihre Hinweise vertraulich auf.

Oder nutzen Sie das Formular unter www.missbrauch-melden.de. Auch dieser Meldeweg ist vertraulich, auf Wunsch anonym, und erfüllt alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.

Auch Angehörige können sich gerne an die Hotline wenden. Dort nehmen qualifizierte Mitarbeitende Ihre Hinweise auf, informieren Sie über Rat- und Hilfsangebote.

Bitte nutzen Sie auch die Kontaktmöglichkeit unter www.missbrauch-melden.de. Auch dieser Meldeweg ist vertraulich, auf Wunsch anonym, und erfüllt alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.

Zeitzeugen und alle, die zur Aufklärung sexualisierter Gewalttaten im Bistum Aachen beitragen können, können sich an die Hotline wenden. Dort nehmen qualifizierte Mitarbeitende Ihre Hinweise auf.

Oder nutzen Sie das Formular unter www.missbrauch-melden.de. Auch dieser Meldeweg ist vertraulich, auf Wunsch anonym, und erfüllt alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.

Das Bistum Aachen hat ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für die betroffenen Gemeinden erarbeitet. Bitte wenden Sie sich direkt an das Leitungsteam Ihrer Gemeinde oder GdG (Gemeinschaft der Gemeinden), wenn Sie Gesprächs- oder Informationsbedarf haben.

Das Bistum Aachen steht auf der Seite der Betroffenen sexualisierter Gewalt. Durch die Namensnennung  möchte das Bistum weitere Betroffene, die das ihnen widerfahrene Unrecht bislang noch nie mitgeteilt haben, ermutigen zu können, sich vertrauensvoll bei den unabhängigen Ansprechpersonen oder der Stabsabteilung PIA  (Prävention | Intervention | Ansprechpersonen) zu melden. Der Schutz der Betroffenen genießt jederzeit oberste Priorität.

Als Bistum stehen wir für eine Kultur des Hinsehens. Wir gewährleisten den Rahmen, dass alle Betroffenen Anträge auf Anerkennung des Leids stellen sowie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen können.

Verbunden mit der Nennung der Täternamen ist auch der Aufruf an all diejenigen, sich zu melden, die Hinweise geben können. Die Nennung der Täternamen ist Teil einer konsequenten Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.

Das Bistum Aachen hat im Oktober 2023 die Namen von Tätern und mutmaßlichen Tätern sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige/Schutzbefohlene genannt, bei denen folgende Kriterien erfüllt sind:

 

1.a) Die Personen sind von staatlichen oder kirchlichen Gerichten einschlägig rechtskräftig verurteilt worden („Täter“).

ODER

1.b) Mindestens ein Antrag auf Anerkennung des Leids, in dem die Person beschuldigt worden ist, wurde durch die UKA (Unabhängige Kommission zur Anerkennung des Leids) positiv beschieden („mutmaßlicher Täter“).

UND

2.) Der Täter oder der mutmaßliche Täter ist seit mehr als zehn Jahren verstorben.

Das Bistum Aachen hat nicht die Namen von Beschuldigten veröffentlicht, die nicht als Täter oder mutmaßlicher Täter im beschriebenen Sinn eingestuft werden können, d. h. die Vorwürfe sind weder rechtskräftig im Rahmen eines staatlichen oder kirchlichen Strafverfahrens festgestellt und bejaht, noch in einem Antragsverfahren auf Anerkennung des Leids positiv beschieden worden.

Namen von Tätern oder mutmaßlichen Tätern, die noch leben, die noch nicht seit zehn Jahren verstorben sind oder deren Todesdatum nicht feststellbar ist, werden nach der entwickelten Systematik grundsätzlich nicht veröffentlicht.

Bei noch lebenden Personen gelten die Regelungen der Interventionsordnung. Eine Veröffentlichung ihrer Namen könnte zu einer dauernden Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung führen oder eine Prangerwirkung entfalten. Bei verurteilten Tätern ist außerdem deren Resozialisierungsinteresse zu achten; eine Identifizierung dieser Personen ist unzulässig, wenn dadurch nach der Verbüßung der Strafe die Wiedereingliederung in die Gesellschaft gefährdet würde.

Verstorbene werden durch das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht geschützt. Es umfasst den aus der Menschenwürde folgenden Wert- und Achtungsanspruch, der auch nach dem Tod für eine gewisse Zeit bestehen bleibt. Dieses Recht gilt es abzuwägen gegen das Informations- und Aufklärungsinteresse von Betroffenen. Aus Sicht des Bistums Aachens überwiegt das Aufklärungsinteresse der Betroffenen im Grundsatz zehn Jahre nach dem Tod des Täters oder mutmaßlichen Täters. Davon kann es aber Ausnahmen geben (siehe dazu die folgende Frage).

Ja, in begründeten Ausnahmefällen behält sich der Bischof vor, die Zehnjahresfrist zu verkürzen. Dies ist etwa bei unserem Aufruf vom 26. Mai 2023 bezogen auf einen Täter geschehen, der erst 2018 verstorben war. Der Grund lag in diesem Fall darin, dass wir begründete Vermutungen hegen, dass der Priester auch auf den Philippinen Verbrechen begangen hat. Ein öffentlicher Aufruf erschien dem Bistum daher ein angemessenes Mittel, um weitere mögliche Zeugen oder Betroffene dieser mutmaßlichen Taten zu finden. Der Bischof behält sich vor, auch zukünftig so zu entscheiden.

Die Verantwortung für die Nennung der Namen von Tätern und mutmaßlichen Tätern von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige/Schutzbefohlene liegt beim Bischöflichen Generalvikariat. Bistum Aachen.
Rechtsanwalt Dr. Stegmann von der Kanzlei Esche Schümann Commichau, Hamburg, hat die Kriterien erarbeitet.

Bei der Erarbeitung der Kriterien galt es, das berechtigte und umfassende Aufklärungs- und Informationsinteresse ebenso einzubeziehen wie den Schutz von individuellen Persönlichkeitsrechten von Betroffenen, mutmaßlichen Tätern und Tätern sowie deren Angehörigen.

Der Ständige Beraterstab ist sowohl bei der grundsätzlichen Frage der Nennung von (mutmaßlichen) Tätern sowie zur Kriterienentwicklung gehört worden. In der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wurde der gesamte Komplex der Namensnennung diskutiert und die Kommission hat ihre Empfehlungen ausgesprochen.

Darüber hinaus hat Bischof Dr. Dieser die Expertise von Vertreterinnen und Vertretern aus dem Generalvikariat, dem Betroffenenrat, der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und dem Beraterstab eingeholt. Die verschiedenen Erwartungen und Perspektiven sind hierbei offen und konstruktiv diskutiert worden.

Das Bistum Aachen ist die erste deutsche Diözese, die  in Verbindung mit einem öffentlichen Aufruf an Betroffene die Namen von Tätern und mutmaßlichen Tätern sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige/Schutzbefohlene im größeren Umfang nach festgelegten Kriterien nennt. Die Kriterien dafür mussten ganz neu entwickelt werden.

Der Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess, die Einbeziehung der Gremien sowie die rechtliche Beratung benötigten Zeit. Sorgfältige Vorbereitung und verantwortungsvolles Handeln gehen vor Schnelligkeit. Der gesamte Prozess wird vom Bistum Aachen auch nach der ersten Veröffentlichung von Namen evaluiert. 

Der erfolgte Aufruf an Betroffene, sich zu melden, wird in einem eigenständigen Projekt umfangreich evaluiert. Im Nachgang werden daraus Ableitungen erfolgen, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt das Dunkelfeld weiter erhellt werden soll.

Als „Täter“ bezeichnen wir Personen, deren sexualisierte Gewalttaten gegen Minderjährige oder schutz- oder hilfsbedürftige Erwachsene durch Strafverfolgungsbehörden rechtskräftig festgestellt worden sind. Auch rechtskräftig abgeschlossene Urteile von kirchlichen Gerichten fallen nach unserem Selbstverständnis in diese Kategorie, auch wenn es sich um Entscheidungen kirchlicher Stellen handelt und für die Verurteilten nach Maßstäben weltlicher Gerichte die Unschuldsvermutung gilt.

 

Als „mutmaßliche Täter“ bezeichnen wir Personen, bei denen wir hinreichende Hinweise auf sexualisierte Gewalttaten gegen Minderjährige oder schutz- oder hilfsbedürftige Erwachsene besitzen.

Als „hinreichende Hinweise“ erachten wir Beschuldigungen, die in mindestens einem abgeschlossenen Verfahren zur Anerkennung des Leids als plausibel im Sinne von Ziff. 6 der Ordnung für das Verfahren auf Anerkennung des Leids des Bistums Aachen in ihrer jeweils geltenden Fassung anerkannt wurden und für die mindestens ein positiver Bescheid der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) vorliegt.

 

 

 

Bei der Einstufung orientieren wir uns an der Interventionsordnung des Bistum Aachen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Sie versteht unter sexuellem Missbrauch sowohl strafbare als auch nicht strafbare sexualbezogene Handlungen und Grenzverletzungen gegenüber Minderjährigen oder schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen, die mit vermeintlicher Einwilligung, ohne Einwilligung oder gegen deren ausdrücklichen Willen erfolgen.

Diese Definition der Interventionsordnung liegt auch den einzelnen Verfahren zur Anerkennung des Leids zu Grunde.

Die biografischen Daten von Tätern bzw. mutmaßlichen Tätern entstammen den Personalakten, ergänzt und abgeglichen mit öffentlich zugänglichen Quellen wie Herbert Arens: Die verstorbenen Bischöfe, Priester und Diakone des Bistums Aachen 1930-2010 (Veröffentlichungen des Bischöflichen Diözesanarchivs Aachen. 39). Ergänzend hat das Bistum eigene Recherchen angestellt.

Von der Mehrzahl der Missbrauchsfälle weiß das Bistum Aachen nur, weil sich Betroffene gemeldet haben. Den Betroffenen hat das Bistum die vertrauliche Behandlung ihrer Angaben zugesichert, und der Schutz der Betroffenen hat für das Bistum oberste Priorität. Das gilt auch und insbesondere für die Wahrung der Anonymität der Betroffenen. Jede Angabe von Details zu den einzelnen Fällen und Taten würde ein Risiko darstellen, dass die Vertraulichkeit, die wir den Betroffenen zugesichert haben, verletzt wird.

Das Bistum Aachen hat die die Namen im Oktober 2023 von allen Tätern und mutmaßlichen Tätern sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige/Schutzbefohlene genannt, die den Kriterien einer namentlichen Nennung entsprechen. Position oder Prominenz spielen grundsätzlich keine Rolle, wobei Besonderheiten aufgrund des postmortalen Persönlichkeitsschutzes hinsichtlich der Schutzdauer bestehen können.

Unter den genannten mutmaßlichen Tätern befinden sich hochrangige Geistliche. Es sei angemerkt, dass gegen alle diese Personen unserer Kenntnis nach erst nach ihrem Tod Beschuldigungen sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige/Schutzbefohlene erhoben worden sind.

Manche Jugendheime, Straßen oder sonstige Einrichtungen sind nach Priestern benannt, die der sexualisierten Gewalt gegen Minderjährige/Schutzbefohlene beschuldigt werden. Wir als Bistum Aachen beraten und unterstützen Gemeinden oder engagierte Bürger, die sich für die Umbenennung einsetzen. Für die Umbenennung von Straßen, Plätzen oder öffentlichen Einrichtungen sind die kommunalen Gremien zuständig. Für die Umbenennung von kirchlichen Einrichtungen wie Pfarrheimen ist der jeweilige Kirchenvorstand zuständig.

Als Bistum Aachen kennen wir die Vermutung, dass es unter Priestern Netzwerke von Missbrauchstätern gegeben haben soll. Diesbezüglich liegen uns keine belastbaren Fakten vor.

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) des Bistums Aachen hatte angekündigt, sich mit der Frage der Existenz von Täternetzwerken eingehend beschäftigen und dazu auch die Hinweise auszuwerten, die bei uns nach unseren Aufrufen eingehen.

Straftaten, die den Strafverfolgungsbehörden bekannt werden, bilden das sogenannte Hellfeld der Kriminalstatistik. Straftaten, die unbekannt bleiben, weil sie nicht angezeigt oder entdeckt werden, bilden das sogenannte Dunkelfeld. Besonders groß ist dieses „Dunkelfeld“ bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder, bei familiärem, rituellem oder organisiertem Missbrauch.

https://www.aufarbeitungskommission.de/service-presse/service/glossar/dunkelfeld/

Wir als Bistum Aachen möchten mit unseren Aufrufen dazu beitragen, das „Dunkelfeld“ bei sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige/Schutzbefohlene zu verkleinern.

Aktuelle Zahlen und Fakten finden Sie hier: Zahlen und Fakten 

Die aktuellen Zahlen und Fakten finden: Zahlen und Fakten.

PIA erreichten (Stand 19. Januar 2024) insgesamt 217 Rückmeldungen und damit fast doppelt so viele wie nach der Veröffentlichung des Gutachtens der Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker im Bereich des Bistums Aachen im Zeitraum 1965 bis 2019 – Verantwortlichkeiten, systemische Ursachen, Konsequenzen und Empfehlungen“ im Jahr 2020. Insgesamt 66 Personen (ca. 30 Prozent) haben im Laufe der Gespräche angegeben, in ihrer Kindheit oder Jugend bzw. als Schutzbefohlene von sexualisierter Gewalt betroffen gewesen zu sein. Davon äußerten 43 Personen den Wunsch, mit einer Ansprechperson zu sprechen und entweder zum AdL-Verfahren beraten zu werden oder einen AdL-Antrag zu stellen. Aktuelle Fälle, die eine Intervention von Seiten der PIA verlangt hätten, befanden sich darunter nicht. Viele Menschen meldeten sich über die Hotline, die Website oder direkt beim Bischofshaus, um ihre Meinung zum Aufruf mitzuteilen. Das Spektrum reichte von eindeutiger Zustimmung zu dieser konsequenten Form der Aufarbeitung über Gegendarstellungen von Menschen und Angehörigen, die einzelne Täter oder mutmaßliche Täter anders erlebt und in positiver Erinnerung haben, bis hin zu scharfer, vollständiger Ablehnung. 40 Prozent der Rückmeldungen beinhalteten allerdings konkrete Hinweise oder Meldungen von Betroffenen, ihren Angehörigen und Zeugen.

Der Bischof stellt auf der Basis der Interventionsordnung sicher, dass die Beschuldigten bis zur rechtlichen Klärung der Vorwürfe keinen aktiven Dienst in der Seelsorge tun. Wenn Beschuldigte und mutmaßliche Täter noch leben, wird immer die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, außer wenn sich die Betroffenen ausdrücklich dagegen aussprechen und der Verzicht auf eine Mitteilung rechtlich zulässig ist. Im Anschluss beginnt das kirchenrechtliche Verfahren.

Unter Bischof Dr. Dieser ist verurteilten Tätern von sexuellem Missbrauch kein seelsorglicher Auftrag erteilt worden. Zudem wird die Einhaltung der den Tätern erteilten Auflagen engmaschig überwacht.

Wir wissen, dass sexueller Missbrauch immer wieder passieren kann. Deshalb ist es wichtig, dauerhaft sensibel und aufmerksam zu sein. Das Bistum Aachen etabliert eine Kultur des Hinsehens und des Zuhörens. Wir gehen schnell und konsequent gegen sexualisierte Gewalt im kirchlichen Bereich vor. Beschuldigungen gegen lebende Priester werden zur Anzeige gebracht. Verschweigen und Vertuschen haben keinen Raum.

Im Bistum Aachen ist eine umfangreiche Präventionsarbeit seit gut zehn Jahren etabliert. Alle Gemeinden und Einrichtungen für Kinder/Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene haben ein Institutionelles Schutzkonzept. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen arbeiten, nehmen an Präventionsschulungen teil und müssen regelmäßig entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Präventionsbeauftragte steuert und unterstützt die Umsetzung dieser Maßnahmen.

Die Interventionsabteilung koordiniert den Schutz und die Hilfe für Betroffene und betreut die Verfahren bei Verdachtsfällen. Wenn Hinweise frühzeitig ernst genommen werden, können weitere Taten verhindert werden.

Und die Aufarbeitung schafft eine neue Gesprächskultur, in der offen über die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft gesprochen werden kann.

Die UKA (Unabhängige Kommission zur Anerkennung des Leids) ist ein Gremium auf Bundesebene und entscheidet über die Anträge auf Anerkennung des Leids und legt die Leistungshöhe fest. Ein positiver Bescheid der UKA gilt uns als Bistum Aachen als hinreichender Beleg, dass der Beschuldigte ein mutmaßlicher Täter ist. Die Zahlung von Leistungen erfolgt durch das Bistum Aachen. Die UKA selbst ist in das Aachener Verfahren zu Nennung der Namen von Tätern und mutmaßlichen Tätern nicht einbezogen.

Jedem Betroffenen steht zusätzlich der Klageweg offen. Im Zivilprozess ermittelt das Gericht nicht selbst und auch die Staatsanwaltschaft nicht. Der Kläger oder die Klägerin muss selbst beweisen, was geschehen ist und worauf sich die Ansprüche stützen. Am Ende des Verfahrens steht das Urteil des Gerichts.

Nein. Die Website der UKA https://www.anerkennung-kirche.de/ informiert umfassend und verständlich über das Verfahren. Die Geschäftsstelle der UKA gibt auch telefonisch Auskunft über das Verfahren zur Anerkennung des Leids und beantwortet Ihre Fragen zu den Modalitäten der Antragstellung. Telefonisch erreichen Sie die UKA unter: 0228/103-121

Auch wenn Sie sich nur persönlich informieren möchten, können Sie gerne unserer Hotline unter 0241 452 225 anrufen.

Die unabhängigen Ansprechpersonen unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung, nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten ihn an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen weiter.

Anerkennung des Leids

Betroffene können durch das niedrigschwellige Verfahren der Deutschen Bischofskonferenz eine Zahlung in Anerkennung des Leids erhalten. Die Anträge werden von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn lediglich auf Plausibilität geprüft. Diese freiwilligen Leistungen der deutschen Bistümer umfassen neben Einmalzahlungen und Paarberatungen auch Therapiekosten.

Ja, es muss ein Antrag gestellt werden. Die Ansprechpersonen stehend unterstützend zur Seite. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls bei der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids (UKA). Die aktuellen Anträge finden Sie hier: 

Den Antrag können Sie in Zusammenarbeit mit den Ansprechpersonen stellen. Alternativ können Sie den Antrag zur Anerkennung des Leids auch direkt über die Unabhängige Kommission zur Anerkennung des Leids stellen.

Wer entscheidet über meinen Antrag?

Jeder Antrag auf Anerkennung des Leids wird auf Plausibilität (unabhängigen Ansprechpersonen/Intervention) geprüft. Nach Abschluss der Prüfung leiten wir den Antrag an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weiter. Sie entscheidet über den Antrag und die Höhe der Leistungen. Weitere Informationen auch zu Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der Deutschen Bischofskonferenz.

Wo finde sich weitergehende Informationen zum Verfahren zur Anerkennung des Leids?

Auf den Internetseiten der Deutschen Bischofskonferenz und der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen finden sie umfangreiche Informationen rund um das Anerkennungsverfahren.

Personen, die als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch erlebt haben.

Im Einzelfall können auch Erwachsenen, die unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen sexualisierte Gewalt erlitten haben, anspruchsberechtigt sein.

Die Festlegung der Leistungshöhe orientiert sich an Schmerzensgeldzahlungen in staatlichen Gerichtsverfahren.

Gremien

Die Aufarbeitungskommission begleitet und kontrolliert die Aufarbeitung im Bistum Aachen. Weitere Informationen zur Arbeit und Funktion der Aufarbeitungskommission finden Sie hier: 

Der Ständige Beraterstab berät den Bischof sowie den Diözesancaritasdirektor zu aktuellen Fällen. Weitere Informationen zum Ständigen Beraterstab finden Sie hier:

Aufarbeitung im Bistum Aachen muss unabhängig erfolgen, damit die Qualität gewährleistet ist. Die Grundlage für die Gründung der unabhängigen Aufarbeitungskommission basiert auf den festgesetzten Kriterien, die die Deutsche Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in der GEMEINSAMEN ERKLÄRUNG  festgehalten hat. Ein festgesetztes Kriterium ist, dass die Aufarbeitung unabhängig erfolgen muss, ein weiteres Kriterium ist die nötige Beteiligung der Betroffenen.

Das Bistum Aachen wird bei der Aufarbeitung kritisch-konstruktiv durch den Betroffenenrat begleitet. Weitere Informationen und zur Zusammenarbeit finden Sie hier:

FAQ Prävention

Prävention hat das Ziel, sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu verhindern und ihnen Hilfen zukommen zu lassen. Ein Baustein der Prävention ist Aufklärung und Wissensvermittlung, um Täterstrategien zu erkennen. Damit schafft man eine Kultur der Achtsamkeit. Andauernde Taten können durch das genaue Hinschauen und das besonnene Handeln der Verantwortlichen beendet werden, Täterstrategien können gestört werden.

Grundsätzlich ist für das das Beenden von Taten die Intervention zuständig. Daher arbeiten Prävention und Intervention eng zusammen. Durch das Einfließen des Wissens, unter welchen Rahmenbedingungen Taten stattgefunden haben, kann die Prävention verbessert werden.

Missbrauch entsteht immer in speziellen (Macht-)Kontexten. Täterstrategien sind oft so perfide, dass sie kaum erkennbar sind. Dies macht die Betrachtung der Vergangenheit und der systemischen Ursachen unverzichtbar. Denn bisweilen haben viele Menschen etwas geahnt. „Umso wichtiger ist es, dieses Thema auch vor Ort zur Sprache zu bringen. Dies wird ein weiterer wesentlicher Schritt sein, den wir erarbeiten“, sagt Generalvikar Dr. Andreas Frick. So kann das Dunkelfeld weiter erhellt und Betroffene ermutigt werden, sich anzuvertrauen.

FAQ Klagen

Von den insgesamt drei Schadensersatzprozessen vor dem Landgericht Aachen hat das Bistum Aachen in zwei Fällen die vom unabhängigen Landgericht vorgeschlagene Einigung über einen Schadensersatz angenommen. In einem Fall hat der Kläger/Betroffene selbst diesen Vergleich nicht angenommen. 

Das Bistum hätte die Vergleichsvorschläge in allen Fällen ablehnen können, um bei der Fortführung des Gerichtsverfahrens die Einrede der Verjährung aufrecht zu erhalten. Dies ist nicht geschehen. Die Annahme von zwei Vergleichsvorschlägen ist erfolgt, um den Betroffenen eine Beweisführung für die angeführten Taten zu ersparen.

Im dritten Verfahren gab es gute Gründe, die Einrede der Verjährung aufrechtzuerhalten. Einzelheiten dazu sind aufgrund des laufenden Verfahrens in der Öffentlichkeit nicht geboten.

Mit der Einrede auf Verjährung (Klageerwiderung) war das Angebot eines Mediationsverfahrens verbunden. Damit bestand aus Sicht des Bistums Aachen die Chance, den Betroffenen eine öffentliche Verhandlung zu ersparen. Dem hätten zunächst Gericht und auch die Kläger zustimmen müssen. Das Aachener Gericht konnte das Mediationsverfahren aufgrund Personalmangels nicht anbieten.

Das aktuelle Kirchenrecht sieht vor, dass der Bischof bei bedeutenden Rechtsgeschäften über 100.000 Euro die Beispruchsgremien Vermögensrat und Konsultorenkollegium anhören muss. 

Die Abwägung und Entscheidung über die Vorgehensweisen des Bischofs und des Bistums mit seinen gesetzlichen Vertretern erforderten deshalb in allen drei Fällen aufgrund einer Schadenssumme von jeweils über 100.000 Euro das Votum beider Gremien.

Diese beiden Aufsichtsgremien haben jede einzelne Klage in ihrer Besonderheit unter verschiedenen Gesichtspunkten gewürdigt. Jeder Fall ist anders. Und deshalb haben die Gremien – jeweils beraten durch die Justitiarin und den Prozessbevollmächtigten des Bistums – unter besonderer Berücksichtigung des Zivilprozessrechts unabhängig voneinander, aber gleichlautend hinsichtlich der gewählten Vorgehensweise entschieden. Damit wurden in zwei Fällen die gerichtlichen Vergleichsvorschläge angenommen.

Bischof Helmut Dieser würdigt die Verantwortung beider Gremien und hat sich an diese Entscheidung gebunden. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Selbstbindung, zu der sich der Bischof im Rahmen synodaler Entscheidungen verpflichtet.

Beim Vermögensrat, der sich aus Mitgliedern des Kirchen- und Wirtschaftssteuerrates bildet, handelt es sich um ein demokratisch legitimiertes Gremium, das von Kirchenmitgliedern gewählt ist.

Das Konsultorenkollegium besteht aus den residierenden Mitgliedern des Domkapitels unter Vorsitz des Generalvikars.

Das aktuelle Kirchenrecht sieht vor, dass der Bischof bei bedeutenden Rechtsgeschäften über 100.00 Euro die Beispruchsgremien (Vermögensrat und Konsultorenkollegium) anhören muss. 

Der Bischof ist im Rahmen der kirchlichen Governance in regelmäßigem Informationsaustausch mit den Beispruchsgremien Vermögensrat und Konsultorenkollegium.