Zum Stichtag 30. Juni 2026 sind dem Bistum Aachen 395 Betroffene namentlich bekannt. Damit hat sich die Anzahl der namentlich bekannten Betroffenen gegenüber dem 1. Quartal 2026 um zwei erhöht.
204 Erstanträge auf Anerkennung des Leids wurden seit der Einrichtung des Verfahrens durch die Deutsche Bischofskonferenz im Jahr 2011 bis zum 30. Juni 2026 beim Bistum Aachen gestellt. Davon hat die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) bis zum Stichtag insgesamt 190 Anträge beschieden. Im zweiten Quartal 2026 sind vier Erstanträge auf Anerkennung des Leids eingegangen, die alle an die UKA weitergeleitet worden sind.
155 Täter, mutmaßliche Täter und Beschuldigte sind dem Bistum namentlich bekannt. Darunter befinden sich 138 Kleriker (Pfarrer, Kapläne, Patres, Diakone) und eine Ordensschwester. 16 Personen sind Nicht-Kleriker wie Erzieher, Hausmeister, Küster, Organisten, Religionslehrer oder ehrenamtlich Tätige.
Die vorstehenden Zahlen werden regelmäßig (zum Quartal) aktualisiert.
Das Bistum Aachen hat insgesamt 5,2 Millionen Euro an Anerkennungsleistungen gezahlt (Stand: August 2025). Höchstgrenzen für die Anerkennungsleistungen von Leid gibt es nicht. Therapiekosten sind in dieser Summe nicht enthalten.