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Anerkennung des Leids

Was ist die Anerkennung des Leids?

Keiner kann das erfahrene Leid wiedergutmachen oder adäquat anerkennen. Viele von (sexualisierter) Gewalt betroffene Menschen leiden über Jahrzehnte an den Folgen dieser Übergriffe. 

Über die unabhängigen Ansprechpersonen können Betroffene von sexuellem Missbrauch seit 2011 Leistungen in über das Verfahren „Anerkennung des Leids“ beantragen. 

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen mit Sitz in Bonn entscheidet über den Antrag auf materielle Leistungen. Falls Sie die Übernahme von Therapiekosten beantragen, liegt die Zuständigkeit über die Entscheidung bei der Interventionsstelle. Die Interventionsstelle sowie die Ansprechpersonen haben zudem die Aufgabe, die Angaben in den Anträgen auf Plausibilität zu prüfen.