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Betroffenenrat im Bistum Aachen:Arbeitskreis Betroffenenbeiräte in den Diözesen strebt Wahl des Beirats bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) an

Stühle
Die erste Amtszeit des Betroffenenbeirats bei der DBK geht dem Ende entgegen. | Der Arbeitskreis Betroffenenbeiräte in den deutschen Diözesen weist darauf hin, dass auf Basis der Gemeinsamen Erklärung von UBSKM und DBK in 25 der 27 deutschen Diözesen Betroffenenbeiräte oder entsprechende Strukturen der Betroffenenbeteiligung etabliert sind. Hier ist ein hohes Maß an Expertise, Erfahrung und Kompetenz vorhanden und wird von engagierten Betroffenen beständig in die Aufarbeitung von Missbrauch in der katholischen Kirche eingebracht.
Datum:
Mi. 7. Juni 2023
Von:
Monika Herkens

Der Arbeitskreis schlägt vor, die Kandidaten für die zweite Amtszeit des Betroffenenbeirats bei der DBK aus der Mitte der aktiven Beiräte aufzustellen und von Delegierten der Beiräte wählen zu lassen. 

Mit der UBSKM und dem Sekretariat für Fragen des sexuellen Missbrauchs bei der DBK sind Gespräche vereinbart, mit dem Missbrauchsbeauftragten der DBK (Bischof Dr. Helmut Dieser, Aachen) strebt der Arbeitskreis Gespräche an.

Inhaltlich bestimmen sowohl aktuelle als auch strukturelle und systemische Fragen die Agenda der monatlichen Treffen des Arbeitskreises.