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Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen:Drei neue Mitglieder für die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen

Stühle
Stärkung der Interdisziplinarität und größere Effizienz
Datum:
Mo. 3. Jan. 2022
Von:
Von: Margarete Reske

Die Psychologin Linda Beeking, der Psychologe und Soziologe Prof. Dr. Arnfried Bintig und Richterin Kerstin Guse-Manke wurden vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, als neue Mitglieder der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) benannt.

„Über die Benennung der drei neuen Mitglieder, insbesondere auch über deren fachliche
Qualifikation, die unser Gremium hervorragend ergänzt, bin ich froh und dankbar“, so die
Vorsitzende der UKA, Margarete Reske. Dadurch wird es möglich sein, noch zügiger und effizienter Anträge auf Anerkennungsleistungen zu entscheiden. Hierfür wird in Kürze eine zusätzliche – dritte – Kammer der UKA eingerichtet werden.
Durch die neuen Mitglieder wird die Interdisziplinarität der UKA nochmals gestärkt. Dies ist
besonders für Betroffene ein wichtiges und gutes Signal, da so sichergestellt wird, dass die
Entscheidungen über Anerkennungsleistungen mit hoher fachlicher Kompetenz fundiert und
differenziert getroffen werden. „Ich freue mich sehr, dass Frau Beeking, Herr Prof. Dr. Bintig und Frau Guse-Manke uns bereits jetzt im Januar tatkräftig unterstützen werden und begrüße sie herzlich in der UKA“, so die Vorsitzende Reske.

Im vergangenen Jahr sind von mehr als 1.560 an die UKA eingesandten Anträgen (Stand
27.12.2021) insgesamt 617 Anträge entschieden worden.

Hintergrund:
Die Mitglieder der UKA stehen in keinem Anstellungs- und Abhängigkeitsverhältnis zu der katholischen Kirche und arbeiten weisungsunabhängig.
Die UKA nimmt grundsätzlich nur von kirchlichen Institutionen oder den dort benannten Ansprechpersonen übersandte Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids von sexuellem Missbrauch Betroffener entgegen und entscheidet über die Höhe der Leistungen, die ausgezahlt werden. Die UKA ist bundesweit tätig, sodass es bundesweit im Sinne einer Gleichbehandlung zu vergleichbaren Entscheidungen kommt. Der Begriff des sexuellen Missbrauchs im Sinne der Ordnung umfasst dabei sowohl strafbare als auch nicht strafbare sexualbezogene Handlungen und Grenzverletzungen.
Leistungsanträge sind auch für Betroffene möglich, die bereits auf Empfehlung der Zentralen Koordinierungsstelle und auf der Basis damals niedriger vorgesehener Anerkennungsbeträge Zahlungen erhalten haben (sogenannte Altanträge). Die
aktuelle Ordnung des Verfahrens ermöglicht der UKA zusätzlich, einstimmig in kleineren Spruchkörpern (sogenannten Kammern) zu entscheiden. Bei grundsätzlichen Fragen oder strittigen Entscheidungen müssen wie bisher weiter mindestens
fünf Mitglieder der UKA zusammenkommen, um beschlussfähig zu sein. In den Sitzungen der Kommission ist eine interdisziplinäre Beratung und gründliche Prüfung jedes Antrags auch weiterhin die Grundvoraussetzung für eine angemessene und ausgewogene Entscheidung der UKA.

Herausgeberin
Margarete Reske
Vorsitzende der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen